Wiener Verwaltungsgericht erklärt Verbot von Freiheits-Demo für klar rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Wien hat in Zusammenhang mit den polizeilichen Verboten regierungskritischer Versammlungen eine weitere richtungweisende Entscheidung getroffen. Die für 31. Jänner am Wiener Maria-Theresien-Platz angemeldete Versammlung „Für die Freiheit“ hätte nicht verboten werden dürfen. „Das ist die zweite schallende Ohrfeige für den grundrechtswidrigen Verbotswahn von Innenminister Nehammer“, reagierte die freiheitliche Verfassungssprecherin und Klubobmann-Stellvertreterin NAbg. Susanne Fürst. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht bereits das Verbot einer von der FPÖ angemeldeten Kundgebung für rechtswidrig erklärt.

„Aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung geht hervor, dass die Polizei offenbar zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, die Versammlung zu genehmigen. Die Anmelderin wurde über beinahe zwei Wochen hinweg beharrlich ignoriert. Ihr wurden keinerlei Alternativen und Wege aufgezeigt, wie die Versammlung gegebenenfalls an einem anderen Ort oder mit anderer Teilnehmerzahl stattfinden könnte. Genauso wurde offenbar mit insgesamt zehn weiteren regierungskritischen Versammlungen verfahren, während all jene Kundgebungen, die sich nicht gegen die Corona-Maßnahmen richteten, an diesem Wochenende in Wien gestattet wurden“, fasste Fürst die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts zusammen und betonte: „Das ist nichts anderes als Willkür und in dieser klar politisch motivierten Ausrichtung nur aus totalitären Regimen bekannt.“

Fürst ging davon aus, dass diese ungewöhnliche und vom Gericht massiv kritisierte Vorgehensweise auf Anordnung durch ÖVP-Innenminister Nehammer oder dessen direktes Umfeld gewählt wurde. „Der Wiener Polizeipräsident ist einer der besten Polizeijuristen des Landes und würde sich ohne Befehl von ganz oben nie eine solche Blöße geben. Ich bin überzeugt davon, dass sich Innenminister Nehammer hier in schlechter Absicht über das Gesetz und die polizeilichen Kenntnisse gestellt hat, um das Versammlungsrecht gezielt auszuhebeln“, sagte Fürst.

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