Das Kind von Bettina G. ist mittlerweile sechs Jahre alt. Auf das Kinderbetreuungsgeld wartet G. aber immer noch. Nach jahrelangem Warten hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) G. nun aber zumindest schwarz auf weiß mitgeteilt, dass sie keines bekommen soll – in Form eines Bescheids. Den bekämpft G. nun vor Gericht: „Wir haben Anrecht auf Kinderbetreuungsgeld in Österreich“, sagte sie in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“.

Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert, dass „Menschen jahrelang im Kreis geschickt werden“, wenn für in Österreich lebende Kinder Kinderbetreuungsgeld beantragt wird, ein Elternteil aber in einem anderen EU-Land arbeitet. Dann verlangt die mit der Abwicklung beauftragte ÖGK zahlreiche Bestätigungen und Bescheide ausländischer Behörden, die diese aber nicht ausstellen. Bettina G.: „Wir haben kilometerlange E-Mail-Konversationen und stundenlange Telefonate geführt, um zu beweisen, dass wir unserer Mitwirkungspflicht nachkommen.“

Die Volksanwaltschaft hat wiederholt heftig kritisiert, dass das zuständige Familienministerium uneinsichtig und nicht zu einer bürger*innenfreundlichen Handhabung der Regelungen bereit ist. „Und es ist ein Skandal für sich, dass die Bescheiderstellung sechs Jahre gedauert hat“, sagt Achitz. Denn ohne Bescheid hatte G. keine Berufungsmöglichkeit. Achitz: „Aber jetzt werden die Gerichte entscheiden, ob die Behörden formal korrekt gehandelt haben. Sollte das überraschenderweise der Fall sein, ist eine Gesetzesänderung überfällig, denn es ist für Familien unzumutbar, jahrelang auf das Geld zu warten, das sie dringend zum Leben brauchen.“ Dafür muss sich Familienministerin Susanne Raab einsetzen.

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