Seit Tagen schickt Deutschland Flüchtlinge zurück nach Österreich, was den Druck für die Bundesregierung, diese Völkerwanderung zu bremsen, verstärkt. Festlegung von Obergrenzen ohne rechtliche Grundlagen ist keine Lösung, sondern nur ein einfältiger Versuch zu beschwichtigen – meint der steirische Kameradschaftsbund.

Rückblick: Die 55.000 Mitglieder des ÖKB, Landesverband Steiermark, haben angesichts des massiven Flüchtlingszustroms und der zu erwartenden Probleme bereits im August 2015 eine Kontrolle der EU-Außengrenzen und der österreichischen Grenzen gefordert; sie haben verlangt, dass die Flüchtlinge an der Grenze untersucht, biometrisch registriert und nach der Herkunft und Plausibilität der Fluchtgründe befragt werden und dass man Asylanträge im Eilverfahren entscheiden muss, um den Zustrom zu begrenzen.

Nach den Ereignissen im Oktober 2015, als Flüchtlinge die Absperrungen an der Grenze einfach überrannten (!), hat die österreichische Regierung zaghaft beschlossen, in Spielfeld einen Zaun zu bauen und ein Aufnahmezentrum einzurichten, wo die Untersuchungen und Befragungen stattfinden sollen. Am 20. Jänner 2016 wurden Obergrenzen für aufzunehmende Flüchtlinge festgelegt.

Unerträgliche Reaktionsverspätung

Die österreichische Bundesregierung hat – nachdem die Probleme offenkundig wurden – ein halbes Jahr benötigt, um überhaupt zu reagieren. Eine Regierung mit einem derartigen time lag, also einer unerträglichen Reaktionsverspätung, ist als nahezu handlungsunfähig zu bezeichnen. Außerdem fehlen bei der plakativ festgelegten Obergrenze die Antworten, wie die Limits einzuhalten sind. Was ist zu tun, wenn man Flüchtlinge, die Asylanträge stellen, aufgrund internationaler Regeln nicht einfach zurückweisen kann? Tatsächlich ist die Einhaltung einer Obergrenze nur so möglich, dass im Aufnahmezentrum Asyleilverfahren durchgeführt werden und in der Folge Zurück- und Abschiebungen erfolgen. Zudem ist sicherzustellen, dass zurück- und abgeschobene Flüchtlinge vom Nachbarland bzw. dem Herkunftsland auch wieder zurückübernommen werden.

Die Festlegung einer Flüchtlingsobergrenze ohne Eilverfahren und ohne Sicherstellung der Übernahme durch das Nachbarland oder das Herkunftsland ist nichts anderes als eine weitere Nebelgranate der Regierung.