Am 14.01. wurden in der Zeit von 16.30 bis 21.00 Uhr in mehreren Lokalen im Stadtgebiet von Villach von Kriminalbeamten des SPK Villach Kontrollen nach dem Glückspielgesetz durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 34 Glückspielautomaten vorläufig beschlagnahmt und versiegelt, weil keine Bewilligungen nach dem Glückspielgesetz vorlagen.

Die Verantwortlichen werden zur Anzeige gebracht.