Ab 1. März 2016 startet das neue Förderprogramm für Solarstromspeicher mit zinsgünstigen Krediten und großzügigen Tilgungszuschüssen. Wer eine bestehende Solarstromanlage mit einem Heimspeicher nachrüstet oder eine neue Anlage mit Speicher installiert, kann sich dann 25 Prozent der förderfähigen Kosten als Tilgungszuschuss erstatten lassen. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.
„Wir rechnen mit einer weiter stark anziehenden Nachfrage. Die Kosten für Heimspeicher sind inzwischen so stark gesunken, dass sie für jeden Eigenheimer erschwinglich werden. Sonnenstrom aus der Konserve liegt voll im Trend. Immer mehr Menschen möchten ihre Unabhängigkeit steigern und möglichst einen Großteil ihres selbst geernteten Solarstroms auch selbst nutzen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).
Bereits das Vorgängerprogramm erfreute sich großer Beliebtheit im gesamten Bundesgebiet. Im Zeitraum 2013–2015 nutzten bereits 19.000 Haushalte die neuen Speicherzuschüsse.
Wie hoch die neuen Förderzuschüsse im Einzelfall ausfallen, hängt von der Leistung der zugehörigen Photovoltaik-Anlage und den Anschaffungskosten des Speichersystems ab. Diese dürften zwar weiter sinken. Warten lohnt aber nicht, da sich auch die Höhe der Zuschüsse halbjährlich reduziert. „Wird die Förderung bis zum 30. Juni dieses Jahres beantragt, werden noch 25 Prozent der anzurechnenden Kosten bezuschusst“, erklärt Körnig. „Im zweiten Halbjahr 2018 beträgt der Anteil dagegen nur noch zehn Prozent.“
Die Nachrüstung eines Speichers wird nur gefördert, wenn die zugehörige Solaranlage nach dem 31.12.2012 errichtet wurde. Welche Voraussetzungen für eine Förderung sonst noch erfüllt sein müssen und was bei der Antragstellung zu beachten ist, beschreibt das Informationspapier des BSW-Solar unter http://bsw.li/1oEqesa.
Hintergrund
Solarstrom vom eigenen Hausdach kostet inzwischen meist nur noch halb so viel wie der Strom vom Energieversorger. Mit einem Speicher kann deutlich mehr Solarstrom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage selbst verbraucht werden – auch in Zeiten, zu denen die Sonne nicht scheint. Erst wenn der Speicher voll ist, wird der nicht benötigte Solarstrom gegen eine garantierte Vergütung ins öffentliche Netz