Jugendorganisation demonstriert gegen Diskriminierung von behinderten Kindern.
Am Weltdownsyndromtag demonstrierte die „Jugend für das Leben“ vor dem Parlament gegen die Diskriminierung von Menschen mit Downsyndrom. Die Jugendlichen forderten die Abschaffung der eugenischen Indikation, welche die Abtreibung behinderter ungeborener Kinder bis zur Geburt ermöglicht. Außerdem kritisierten sie die Folgen jenes OGH-Urteils, welches behinderte Kinder als Grund für Schadensersatzzahlungen ansieht. Die massive gesetzliche Diskriminierung von behinderten Kindern sei „unerträglich und ein Armutszeugnis für Österreich“ so Carina Eder, Sprecherin der Jugendorganisation. Man verlange von der Regierung dass sie der Diskriminierung von behinderten Menschen ein Ende setzt.
90% der Downsyndromkinder werden nicht geboren – auch UN kritisiert eugenische Indikation
In Österreich sollten statistisch gesehen jedes Jahr etwa 100 Kinder mit Downsyndrom zur Welt kommen, tatsächlich erblicken aber rund 90% nie das Licht der Welt. Möglich ist dies aufgrund der „eugenischen Indikation“, die Abtreibung von Menschen mit Behinderung bis zur Geburt straffrei stellt (es reicht sogar der Verdacht auf eine Behinderung für eine Abtreibung bis zur Geburt, der Grad der Behinderung ist gesetzlich nicht definiert). Gesunde Kinder dürfen gemäß der Fristenregelung nur die ersten drei Monate nach dem Beginn der Schwangerschaft abgetrieben werden. Österreich wurde für diese massive gesetzliche Diskriminierung von Behinderten 2013 auch schon von der UN-Staatenprüfung in Genf gerügt, da die eugenische Indikation der UN-Behindertenrechtskonvention widerspricht. Die ÖVP, FPÖ, Vertreter der Grünen sowie Behindertenanwalt Erwin Buchinger – ehemals SPÖ-Sozialminister sind offen für Diskussionen über eine Gesetzesänderung, nur die dafür zuständige SPÖ-Gesundheitsministerin Oberhauser hat bisher jede Diskussion darüber abgeblockt.
„Behinderte Kinder sind kein Schadensfall!“
Ein weiterer Kritikpunkt der „Jugend für das Leben“ ist ein OGH-Urteil, das ermöglicht, dass Ärzte auf Schadensersatz für ein behindertes Kind geklagt werden können, wenn die Behinderung des Kindes zwar nicht durch eine aktive Handlung des Arztes verursacht wurde, der behandelnde Arzt aber fahrlässig, vorsätzlich oder wissentlich eine falsche Diagnose gestellt hat oder den Informationspflichten nicht (oder nicht ausreichend) nachgekommen ist. „Diese kuriose Rechtsprechung stellt nicht nur eine massive Diskriminierung behinderter Kinder dar, sondern setzt zudem Ärzte massiv unter Druck und schafft ein Klima der Ablehnung von behinderten Kindern“, betont Carina Eder. „Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der behinderte Menschen nicht diskriminiert werden, insbesondere vor der Geburt.“
Handlungsaufruf an die Gesundheitsministerin
Jugend für das Leben appellierte mit der Demo an die politischen Entscheidungsträger in Österreich, dringend notwendige gesetzliche Änderungen zu erwirken. Die bisherigen Stellungnahmen der Parlamentsparteien geben Hoffnung, dass die eugenische Indikation einer breiten Mehrheit unangenehm und änderungswürdig erscheint, zeigt sich Eder erfreut. „Wir hoffen, dass sich die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft von der unantastbaren Würde jedes Menschen leiten lassen und nicht zulassen, dass Ungerechtigkeiten Behinderten gegenüber gesetzlich verankert bleiben“.
Von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) fordern die Jugendlichen: „Lassen Sie eine Diskussion über die Thematik zu, denn aus sachlichen Gründen ist Ihre Haltung nicht nachvollziehbar. Ideologie darf niemals ein Rechtfertigungsgrund sein!“