Zwölf Proponentinnen und Proponenten haben heute das „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren“ eingereicht. Erste Unterstützungserklärungen können in etwa zwei bis drei Wochen abgegeben werden.

Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde heute das „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren“ öffentlich vorgestellt. Zwölf namhafte Proponentinnen und Proponenten stehen hinter dieser Initiative (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt, emeritierter Universitätsprofessor der Universität Wien
  • Dr. Franz Fiedler, ehem. Präsident des Rechnungshofes u. Vorsitzender des Österreich-Konvents
  • Mag.a Andrea Fried, Journalistin und Kommunikationsberaterin
  • Mag. Walter Geyer, ehem. Leiter der WKStA
  • Dr.in Irmgard Griss, ehem. Präsidentin des Obersten Gerichtshofes (OGH)
  • Mag. Michael Ikrath, ehem. Abgeordneter zum Nationalrat und Justizsprecher der ÖVP
  • Mag.a Christina Jilek, LL.M., Juristin
  • Mag. Martin Kreutner, MSc, Dean Emeritus Internationale Antikorruptions-Akademie (IACA)
  • Em. o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer, ehem. Dekan der Rechtswiss. Fakultät d. Univ. Wien
  • Dr. Oliver Scheiber, Jurist
  • Dr.in Heide Schmidt, ehem. dritte Präsidentin des Nationalrates
  • DDr. Hubert Sickinger, Politikwissenschafter und Korruptionsforscher

Die Einreichenden befassen sich seit vielen Jahren mit der Bekämpfung von Korruption und der politischen Kultur in Österreich. Aufgrund unzähliger neuer Fälle – von schwerwiegendem Korruptionsverdacht bis zu massiven Angriffen auf den Rechtsstaat – könnten sie nun „nicht länger zusehen“ und würden sich als Bürgerinnen und Bürger verpflichtet fühlen, ihre Stimme auch öffentlich zu erheben, wird der Start des Volksbegehrens begründet.

Fünf Themenblöcke

Das „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren“ fordert ein „Umdenken und grundlegende Reformen“ in fünf Bereichen:

  • Mehr Anstand und Integrität in der Politik (u. a. soll die Nichtbefolgung von höchstgerichtlichen oder sonstigen rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen durch höchste Organe des Staates einen Funktionsverlust nach sich ziehen)
  • Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und damit des Wirtschaftsstandorts (u. a. soll das Parlament in seiner Funktion als Gesetzgeber und Kontrollorgan gestärkt werden)
  • Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz (insbes. der WKStA) sowie der Ermittlungs- und Kontrollbehörden (u. a. sollen diese Behörden verfassungs- und bundesgesetzlich in ihrer Unabhängigkeit und ihren Kontrollbefugnissen gestärkt werden)
  • Moderne, umfassende Antikorruptions- und Transparenzgesetzgebung (u. a. sollen die Kandidatenbestechung und -bestechlichkeit sowie der „Mandatskauf“ im Korruptionsstrafrecht verankert werden)
  • Pressefreiheit, Medienförderung & Bekämpfung der Inseratenkorruption (u. a. sollen die Medienförderung und Inseratenvergabe durch öffentliche Stellen, insbesondere nach Qualitätskriterien, objektiviert werden)

Den vollständigen Wortlaut des Volksbegehrens können Sie hier herunterladen:
http://bit.ly/antikorruptionsbegehren

Das Volksbegehren wird demnächst im Innenministerium eingereicht. Erfahrungsgemäß sollten die ersten Unterstützungserklärungen daher in etwa zwei bis drei Wochen abgegeben werden können.

Die Einreichenden finanzieren diese Initiative aus eigenen Mitteln, darüber hinaus ist ein Crowdfunding für private Kleinspenden geplant. Da keine klassische Werbekampagne vorgesehen ist, möchte man insgesamt „deutlich weniger als 100.000 Euro“ ausgeben, sondern vielmehr „auf die Kraft der Argumente, das wachsende Unbehagen in der Bevölkerung und die öffentliche Diskussion“ setzen.

Text: SKI0001

Foto: The Skills Group GmbH/APA-Fotoservice/Tesarek