Europäische Chemiekalienverordnung.

 

 

München. Nach der Aufhebung des Handelsembargos gegen den Iran, gehen Unternehmen neue Geschäftsbeziehungen ein. TÜV SÜD unterstützt iranische Hersteller von chemischen Erzeugnissen und deutsche Importeure bei der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung REACH.

 

Chemie, Petrochemie und Metallgewinnung sind wichtige Industriezweige des Iran. Nach dem Wegfall der Handelsschranken können iranische Hersteller ihre chemischen Erzeugnisse auch in die Europäische Union exportieren. Dabei gelten für die Hersteller und die Importeure die Anforderungen der europäischen Chemikalienverordnung REACH. „Demzufolge müssen Importeure die Stoffe fristgerecht registrieren, sobald sie die Mengenschwelle von 1 t/a pro Stoff erreichen“, erklärt Dr. Dieter Reiml, REACH-Experte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Wahlweise kann der Hersteller außerhalb der Europäischen Union einen Alleinvertreter (Only Representative) mit der Registrierung beauftragen.“ Diese Möglichkeit habe Vorteile für die gesamte Lieferkette, so Dr. Reiml. So müssten sich beispielsweise die Importeure als nachgeschaltete Anwender nicht mehr registrieren lassen.

 

Die Industrie im Iran war in den letzten Jahren vom EU-Chemikalienrecht nicht betroffen. Aus diesem Grund gibt es nach Einschätzung von Dr. Reiml einen erheblichen Informationsbedarf in den Unternehmen. „Damit Hersteller und Importeure rechtssicher handeln, ist die Beratung durch einen erfahrenen REACH-Consultant unerlässlich“, betont der TÜV SÜD-Experte. „Der Import nicht registrierter Stoffe ist bzw. wird illegal.“ Die Importeure riskieren Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren, wenn sie einen nicht fristgerecht registrierten Stoff in Verkehr bringen. Für Hersteller außerhalb der Europäischen Union droht in solchen Fällen der Zusammenbruch der Geschäftsbeziehungen.