Am 23. Juni 2016, etwa gegen 00:00 Uhr, kam es zwischen einem 22-jährigen syrischen und einem 37- jährigen Asylwerber zu einer körperlichen Auseinandersetzung in einer Asylunter-kunft. Dabei versetzte der 22-jährige dem 37-jährigen Asylwerber zwei Faustschläge in dessen Gesicht, wodurch dieser unbestimmten Grades verletzt wurde. Grund für die Auseinandersetzung war eine Lärmerregung, in Form von zu lauter Musik, verursacht durch den 22-jährigen Asylwerber.