Seit April 2015 sind die Mitglieder der neuen Kontrollgruppe Motorrad (KG Motorrad) des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd an den beliebten Ausflugszielen der Motorradfahrer in den Landkreisen Rosenheim, Miesbach und Bad Tölz – Wolfratshausen im Einsatz. Ihr besonderes Augenmerk richteten die Spezialisten der Polizei dabei auf das Sudelfeld und den Kesselberg.

 

Bisher konnten 86 Kontrollaktionen durchgeführt werden. Die Zahlen sprechen hier für sich: Insgesamt wurden bis dato 1.932 Fahrzeuge kontrolliert.

Gegen 453 Fahrzeugführer wurden wegen technischer Mängel bzw. Umbauten am Krad, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstößen gegen das Überholverbot sowie verschiedenster Zuwiderhandlungen gegen die StVO Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

167 Motorradfahrer kamen mit einer Verwarnung davon.

Bei 24 Bikern musste wegen diverser Straftaten wie Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Steuervergehen und Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt werden.

 

59 Gegenstände wurden als Beweismittel sichergestellt. Darunter befinden sich Spiegel, Kupplungsdeckel, Bremshebel, Rücklichter, Auspuffanlagen und sogar Blaulichter.

 

9 Kräder wurden wegen erheblicher Mängel, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigten, abgeschleppt. Insgesamt wurden bisher 16 Motorräder einem Gutachter zur technischen Untersuchung vorgestellt.

 

186 Biker mussten wegen erheblicher Mängel an ihren Krafträdern die Fahrt an der Kontrollstelle beenden. Die Beamten untersagten ihnen eine Weiterfahrt, weil die Reifen total abgefahren waren oder technische Umbauten wie z. B. unzulässige Bremshebel, offene Kupplungsdeckel und viel zu kleine Rückspiegel vorgenommen wurden.

Die bei den Kontrollen festgestellten Mängel machten die Mitglieder der KG Motorrad teilweise sprachlos. So wurde z. B. eine Urlaubergruppe aus dem Raum Köln bei ihrer Durchreise nach Sizilien angehalten. Bei eingehender Überprüfung zeigte der Vorderreifen eines Motorrads nur noch eine Restprofiltiefe von 0,3 mm. Wie sich der Fahrer die nächsten 2000 geplanten Kilometer mit diesem Reifen vorstellte, konnte er nicht sagen. Auch er durfte so nicht weiterfahren.

 

Ein junger Landshuter Motorradfahrer wurde beanstandet, weil er an seinem Krad nicht zugelassene Bremshebel montiert hatte. Die Weiterfahrt wäre hier beendet gewesen, wenn nicht der Betroffene aus seinem Rucksack die originalen Hebel gezaubert hätte; mit den Worten: „Ich habe mir schon gedacht, dass es eines Tages Ärger wegen der Zubehörbremshebel geben würde, deshalb hab‘ ich die Originalteile immer dabei.“

 

Ähnliches passierte auch, als ein 18-jähriger Münchner mit seinem Motorrad angehalten wurde, an dem beide Rückspiegel fehlten. Kein Problem aber für den Biker, er hatte seine Spiegel im Rucksack dabei.

 

Besonders überrascht zeigte sich auch ein Erdinger, als dieser auf seinen offenen Kupplungsdeckel angesprochen wurde. Laut seinen Aussagen hatte er das Fahrzeug in diesem Zustand gekauft. Umso verwunderter zeigte nicht nur er sich, als sein Sozius sagte: „Papa, wir haben doch den geschlossenen Deckel dabei!“

 

Auch Äußerungen wie: „Mir ist noch nie etwas passiert, und so schlecht ist der Reifen gar nicht, bei Regen fahre ich halt langsamer“ kamen immer wieder auf den Tisch. Gerade hier konnten die Betroffenen nicht auf das Verständnis der Polizei hoffen. Denn die Beanstandungsquote bei der Mindestprofiltiefe liegt bei erschreckenden 30 Prozent.

 

Viele Kradfahrer fielen wegen enormer Lärmentwicklung auf; hier wurden oftmals die vorgeschriebenen Enddämpfereinsätze entfernt oder die Drehregler von Zubehöranlagen auf „offen“ gestellt. Verwundert hat die Beamten jedoch, dass viele der Betroffenen mit Gehörschutz fahren, da ihnen das erhöhte Auspuffgeräusch selbst auf die Nerven geht. Den Anwohnern und der Umwelt muten die Biker jedoch diese Lärmbelästigung zu.

 

Das Kennzeichen sehen viele „Umbauer“ als lästiges, nicht unbedingt notwendiges Teil am Fahrzeug an. Die Vorschrift sagt eindeutig, dass es aus einem Winkel von 30 Grad aus jeder Richtung – von hinten gesehen – abgelesen werden können muss. Ist dies nicht möglich, so steht der Verdacht eines Kennzeichenmissbrauchs im Raum.

Dies musste ein Motorradfahrer aus Mainz schmerzvoll erfahren, der sein Kennzeichen so aufbog, dass es nicht mehr lesbar war. Seine Aussage, er habe dies gemacht, damit er auf der slowenischen Autobahn keine Maut bezahlen müsse, war nicht unbedingt dazu geeignet das Gericht milde zu stimmen. Die Folge: ein Strafbefehl in Höhe von 4000 Euro.

 

Auch die Geschwindigkeit so mancher Motorradfahrer passte mit den örtlichen Bestimmungen nicht ganz überein. Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 km/h und mehr waren keine Seltenheit. Ebenso wurde das Schild „Überholverbot“ von einigen Bikern eher als Empfehlung, denn als Vorschrift angesehen. Ein Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg dürfte jedoch das in der Fahrschule Gelernte wieder in Erinnerung rufen.

 

Die neue Kontrollgruppe Motorrad stößt immer öfter auf Verständnis und Zuspruch bei den Motorradfahrern. Sätze wie „Wenn ihr da seid, kann man wenigstens wieder gemütlich den Berg befahren“ bestätigen die Polizei in ihrem Bemühen, die „High-Risk-Biker“ aus dem Verkehr zu ziehen.

Denn sie sind es, die überdurchschnittlich häufig schwere Verkehrsunfälle sowie teils erhebliche Lärmbelästigungen verursachen.

Und sie sind es auch, die aufgrund ihres riskanten und rücksichtslosen Verhaltens die breite und vernünftige Mehrheit der Motorradfahrer in Misskredit bringen.

 

Zukünftig werden die Einsatzgebiete der Kontrollgruppe Motorrad erweitert und auf ebenfalls sehr beliebte Biker-Routen wie z. B. Reit im Winkl, Samerberg und Achenpass ausgedehnt.