Nach dem Tod seiner pflegebedürftigen Mutter hat ein 53-jähriger Pensionist vier Monate lang Pflegegeld und Pension bezogen. Die Pensionsversicherungsanstalt hatte keine Kenntnis von dem Ableben der 87-jährigen Frau, die zuletzt in Serbien gelebt hat. Zu dem Geld kam der 53-Jährige, da er für das österreichische Konto der Verstorbenen zeichnungsberechtigt war.