Max Mayr-Melnhof hat nun eine weitere Zivilklage gegen den VGT und dessen Obmann eingebracht: auf Unterlassung obiger Tätigkeit. Dazu möchte er € 6.000 Schmerzensgeld, Streitwert € 36.000.

Morgen Mittwoch findet der erste Prozesstag zur ersten Klage von Mayr-Melnhof gegen den VGT um 13:30 Uhr, Zimmer 14 im Bezirksgericht Oberndorf in Salzburg statt. Dabei geht es um Unterlassung, Mayr-Melnhofs Wildschweinmassaker im umzäunten Jagdgatter per Drohne zu dokumentieren.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Bedroht würde er sich fühlen, behauptet Mayr-Melnhof, und legt seiner Klage 4 Emails bei, die einfach nur Kritik an seiner Gatterjagd vorbringen, alle offen mit Namen und zur Hälfte sogar von Jägern. Mayr-Melnhof sollte einmal lesen, was ich von seinen JagdkollegInnen regelmäßig an Drohemails erhalte! Die Kritik ist total berechtigt, das Vorgehen von Mayr-Melnhof, nämlich seine Gatterjagd, wäre in Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark explizit strafbar. Er züchtet Wildschweine – nichts Anderes ist das, wenn man Wildschweine gefangen hält, füttert und sich vermehren lässt – und hetzt sie dann in einer Umzäunung mit Hunden und Treiberkolonnen. Ein klarer Fall von Tierquälerei, meiner Ansicht nach. Und diese Jagden sind unnötig, weil die Fleischgewinnung könnte man auch ohne Treibjagd viel tierfreundlicher erreichen. Wie wäre das, wenn man Hausschweine oder gleich Pferde und Kühe so behandeln würde? Die Ausrede, der Zaun sei nötig, um die Wildschweine von landwirtschaftlichen Flächen abzuhalten, ist lächerlich. Da müsste man die landwirtschaftlichen Flächen einzäunen, nicht die Schweine, und sie dann auch noch züchten! Wie kommen denn sämtliche anderen Regionen mit Wildschweinen ohne Jagdgatter aus? Nein, es wird Zeit, dass diesem unwürdigen Schauspiel ein Ende bereitet wird. Die Gatterjagd muss verboten werden, ohne wenn und aber!“