Drei Beschuldigte im Alter von 26, 24 und 40 Jahren stehen im Verdacht am 19. März 2016, kurz nach 22.00 Uhr, an einer tätlichen Auseinandersetzung in einem Lebensmittelgeschäft im Bereich des Salzburger Hauptbahnhofes beteiligt gewesen zu sein und sich hierbei gegenseitig leichte Verletzungen (oberflächliche Bisswunde, kleinflächige Hautabschürfung, Verletzungen im Lippenbereich) zugefügt zu haben. Als Grund der Auseinandersetzung wurde der Verdacht einer Übertretung nach dem Salzburger Jugendschutzgesetz (Person kauft für minderjährigen alkoholische Getränke) ermittelt werden.