Allgemeines

Auf Tirols Straßen ist jeden Tag eine Vielzahl an Kleintransportern unterwegs, die Tonnen an Waren sowie Handwerks- oder Arbeitsmaterialien befördern. Diese Kleintransporter sind vor allem deshalb so beliebt, weil sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen mit dem PKW-Führerschein (Klasse B) gelenkt werden dürfen und für den Lenker bzw die Fahrt auch verschiedene Sonderregelungen, wie beispielsweise

 

  • das Wochenendfahrverbot,
  • diverse Sonderfahrverbote,
  • Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten
  • EGVO Kontrollgerät usw.

 

nicht anzuwenden sind. Viele Kleintransporter mit an sich höherer zulässiger Gesamtmasse werden extra auf ein niedrigeres Gesamtgewicht „heruntertypisiert“.

 

Von der Tiroler Polizei wird im Rahmen des Verkehrsdienstes nicht nur der schwere Güterverkehr kontrolliert, sondern werden auch laufend Kleintransporter einer Überprüfung unterzogen. Bei diesen Kontrollen müssen immer wieder gravierende Mängel in Bezug auf Gewicht und Ladungssicherung festgestellt.

 

Gründe für die Überladung

Bei „Kleintransportern“ handelt es sich gemäß Kraftfahrgesetz um Fahrzeuge für die Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Als mögliche Nutzlast bleiben meist nur zwischen 500 und 1000kg. Mit diesem geringen zuladbaren Gewicht ist der Kleintransporter aber bei weitem nicht an der Grenze seiner Laderaumkapazität, weshalb weitere Güter zugeladen werden und das Fahrzeug dann gravierend überladen ist  In vielen Fällen wird das Ladegut auch nicht entsprechend gesichert.

 

Aus rechtlicher Sicht sind der Lenker, der Zulassungsbesitzer und der Verlader für die ordnungsgemäße Beladung verantwortlich.

 

Die Missachtung der gesetzlichen Gewichtsgrenzen bzw die falsche oder gar fehlende Ladungssicherung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und sind mit einer Geldstrafe bis zu € 5.000,– zu bestrafen. Stellt die dem Lenker anzulastende mangelhafte Ladungssicherung zusätzlich eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar, so ist gemäß § 30a Abs 1 Führerscheingesetz unabhängig von einer verhängten Verwaltungsstrafe eine Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister (ein sog. Vormerkdelikt) einzutragen.

 

  • Beträchtlich überladene Fahrzeuge oder eine ungesicherte Ladung stellen eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar

 

Besonderheiten bei Kontrollen:

  • Bei einem Einsatz in Imst im Vorjahr wurden bei 43 überprüften Kleintransportern (höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg) insgesamt 12 Fahrzeuge mit teilweise gravierenden Gewichtsüberschreitungen  festgestellt.

 

  • Bei zwei weiteren Einsätzen in Roppen waren von rund 110 Kleintransportern 25 überladene Fahrzeuge festgestellt. Den Lenkern wurde die Weiterfahrt vorübergehend untersagt.

 

  • Bei einer routinemäßigen Kontrolle im Oberland missachtete der Lenker eines deutschen Kleintransporters die Anhaltung und konnte erst nach einer Verfolgung angehalten werden. Der Kleintransporter war erheblich überladen. Trotz Untersagung der Weiterfahrt und der Anordnung das Fahrzeug abzuladen, setzte der Lenker die Fahrt voll beladen fort. Er wurde von der Polizei ein weiteres Mal gestoppt und angezeigt.

 

  • Bei einem Schwerpunkteinsatz im April 2016 wurden auf der  Kontrollstelle Radfeld-Kundl bei 12 von 25 Kleintransportern erhebliche Überladungen festgestellt und allen Lenkern die Weiterfahrt untersagt.

 

  • Ein italienischer Kleintransporter überschritt auf der Fernpassstraße das höchst zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg um 3.250 kg (93%!). Auf der KOSt Musau wurde ein slowenischer Kleintransporter angehalten, der um 50% überladen war (1.750 kg zu viel)