Kein Recht auf Auskunft über die eigenen Standortdaten? noyb legt Berufung ein noyb hat heute Berufung gegen eine Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD) in Bezug auf den Telefonanbieter Virgin Telco eingelegt. Ein Kunde hatte ein Auskunftsersuchen zu seinen Standortdaten gestellt, welches von Virgin Telco abgelehnt wurde. Die AEPD stellte sich auf die Seite des Unternehmens und schränkte das Auskunftsrecht des Nutzers auf Grundlage einer überraschenden Gesetzesauslegung ein. Standortdaten nur für die Strafverfolgung? Obwohl der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in mehreren Urteilen die Vorratsdatenspeicherung für illegal erklärt hat, verlangen einige EU-Mitgliedstaaten wie z.B. Spanien weiterhin von Mobilfunknetzbetreibern, die Metadaten aller Anrufe, Kurznachrichten und Anmeldungen an Mobilfunkmasten aufzuzeichnen. Die Europäische Charta der Grundrechte und die DSGVO gewähren jeder Person ein Recht auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten. Ein spanischer Kunde nutzte sein Auskunftsrecht, um vom Mobilfunkanbieter Virgin Telco seine Standortdaten anzufordern. Das Unternehmen verweigerte jedoch die Herausgabe der Daten mit dem Argument, dass nur Behörden im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen Zugriff auf die Daten erhalten dürfen. Virgin Telco legte aber nicht dar, warum das Grundrecht auf Auskunft in diesem Fall nicht gelten sollte. Es gibt auch keine entsprechende gesetzliche Einschränkung. „Das Grundrecht auf Auskunft ist umfassend und klar: Nutzer haben das Recht zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über sie sammelt und verarbeitet – einschließlich Standortdaten. Dies ist unabhängig vom Recht der Behörden auf diese Daten zuzugreifen. Es gibt in diesem Fall keine relevanten Ausnahmen vom Recht auf Auskunft.“ – Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei noyb AEPD weist ab ohne Gründe zu nennen. Die spanische Behörde stellte sich auf die Seite von Virgin Telco, nachdem der Kunde im Dezember 2021 eine Beschwerde eingereicht hatte, nennt jedoch keine weiteren Gründe. Sie erklärte lediglich, dass sie der (nicht vorhandenen) Argumentation des Unternehmens folgt. „Es ist höchst problematisch, wenn eine Datenschutzbehörde ohne weitere Erklärung und ohne jegliche rechtliche Argumentation, die diese Schlussfolgerung stützt, entscheidet.“ – Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei noyb Berufung eingelegt. noyb unterstützt die betroffene Person und hat gegen die Entscheidung der AEPD vor der Audiencia Nacional Berufung eingelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass Nutzer*innen Zugriff auf alle Daten haben, die über sie erzeugt und gespeichert werden. Ähnlicher Fall in Österreich. noyb hat bereits im November 2021 in einem ähnlichen Fall in Österreich Berufung eingelegt. Die österreichische Datenschutzbehörde hat auf Basis einer äußerst fragwürdigen Auslegung des nationalen Rechts einem Mobilfunkbetreiber bestätigt, seinen Kunden Zugang zu ihren Daten verweigern zu können. Mit dem heute eingebrachten Fall vor der Audiencia Nacional will noyb verhindern, dass andere Datenschutzbehörden ähnliche Entscheidungen treffen, die eindeutig gegen ein Grundrecht verstoßen.