Anlässlich des am 04.06.2016 im Wiener Ernst Happel Stadion stattfindenden Fußballspiels zwischen ÖSTERREICH und den NIEDERLANDEN werden die im Anhang beigefügten Verordnungen kundgemacht.

Der Wachkörper ist außerdem ermächtigt für präventive Maßnahmen zur Abwehr gefährlicher Angriffe, für kriminalpolizeiliche Zwecke und auch zur Verfolgung von solchen Verwaltungsübertretungen, die sich typischerweise im Zusammenhang mit oder während der Sportgroßveranstaltung ereignen, Bild- und Tonaufzeichnungen gem. § 54 Abs. 5 SPG herzustellen.