Mauthausen Komitee fordert Kontrolle von Verbotsgesetzfällen durch Ministerium.

 

Empörung herrscht im Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) über den jüngsten Justizskandal bei einem Fall nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Der bekannte Rechtsextremist Fred Duswald hatte im einschlägigen Magazin „Aula“ überlebende Häftlinge des KZ Mauthausen als „Landplage“ und als „Massenmörder“ beschimpft. Ein Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Graz mit der Begründung eingestellt, die Inhalte von Duswalds Hetzartikel seien „nachvollziehbar“. Der Rechtsschutzbeauftragte Gottfried Strasser kann darin kein Problem erkennen. Ganz anders der zuständige Sektionschef Christian Pilnacek:
Er bezeichnete die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Graz als „unfassbar“ und eine „grobe Fehlleistung“.

„Das NS-Verbotsgesetz ist ein Grundpfeiler unserer Rechtsordnung. Nicht wenige Richter und Staatsanwälte setzen es aber faktisch außer Kraft“, übt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi scharfe Kritik. Er nennt konkrete Beispiele: „Duswald verbreitet seine Hasspropaganda gegen KZ-Überlebende schon zum zweiten Mal. Das letzte Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft Wien völlig unverständlicherweise eingestellt. Vom Landesgericht Wiener Neustadt wurde der Verfasser des Programms der neonazistischen NVP trotz wörtlicher Übernahme eines SS-Textes freigesprochen – der bestellte Gutachter war ein notorischer Antisemit. Und die Staatsanwaltschaft Linz bescheinigte einem türkischen Friseur, der mit einem fiktiven Hitler-Zitat auf Facebook den Holocaust gerühmt hatte, eine „bloße Unmutsäußerung gegen Israel“. Nach internationalen Protesten wurde das Strafverfahren wiederaufgenommen und führte zu einer Verurteilung. Diese Skandalliste ließe sich noch lange fortsetzen“, so der MKÖ-Vorsitzende.

Für Justizminister Wolfgang Brandstetter findet Willi Mernyi trotzdem lobende Worte: „Seine Haltung gegen Rechtsextremismus ist eindeutig und er hat für eine wirklich gute Reform des Verhetzungsparagraphen gesorgt. Allerdings muss es jetzt wirksame Konsequenzen geben, um die nächsten Justizskandale in Sachen Wiederbetätigung zu verhindern. Wir fordern, dass die Staatsanwaltschaften dem Ministerium über sämtliche Verbotsgesetzfälle laufend berichten müssen, dass über solche Fälle auch die Öffentlichkeit informiert wird und dass Staatsanwälte sowie Richter in dieser Materie intensiv geschult werden. So wie bisher geht es sicher nicht weiter – das ist ein Schlag ins Gesicht der NS-Opfer und schädigt auch das Ansehen Österreichs.“