Durch eine Internetrecherche in den sozialen Netzwerken und anderen Medien wurde der Polizei Hamburg bekannt, dass am Sonntag, den 15.03.2015, in Hamburg eine „Gala für die Ummah!“ stattfinden soll.

Die Staatsschutzabteilung im Landeskriminalamt (LKA 7) hat die Aufrufe zu dieser Veranstaltung bewertet. Diese Bewertung hat ergeben, dass Tatsachen dafür vorliegen, dass der Veranstalter oder sein Umfeld Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden werden, die strafrechtlich relevant sind. Unter anderem ist eine strafbewehrte Unterstützung der seit dem 12.09.2014 verbotenen Organisation „Islamischer Staat“ („IS“) zu befürchten.

Die Polizei Hamburg muss daher diese Versammlung per Allgemeinverfügung (siehe Anlage) verbieten. Das Verbot erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung durch die Medien.

Dazu Polizeipräsident Ralf Martin Meyer: „Das Verbot richtet sich nicht gegen die weit überwiegende Mehrzahl der in Hamburg lebenden Muslime, die sich an die deutsche Rechtsordnung halten. Vielmehr richtet sich das Verbot gegen eine relativ kleine Gruppe salafistisch jihadistisch ausgerichteter Extremisten, die zur Unterstützung terroristischer Organisationen aufrufen.“