Symbolbild

SPÖ hat sich für neues Sexualstrafrecht eingesetzt, das seit 1. Jänner in Kraft ist.

 

PÖ-Bundesgeschäftsführer Gerhard Schmid betonte am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst: „Frauen haben ein Recht, vor sexueller Gewalt und sexueller Belästigung geschützt zu werden. Sexuelle Übergriffe sind kein Kavaliersdelikt. Da darf es kein Augenzwinkern geben und auch keine Täter-Opfer-Umkehr.“ Konkret zu den Vorfällen in Köln und auch den bekannt gewordenen Übergriffen in Salzburg erklärte Schmid: „Es muss klar sein, dass Frauen kein Freiwild sind. Diesbezügliche Übergriffe sind daher aufs Schärfste zu verurteilen und der Justiz zuzuführen.“ ****

Für Schmid ist es daher besonders wichtig, dass die SPÖ eine Sexualstrafrechts-Reform durchgesetzt hat, „die die Gewaltschutz-Tradition in unserem Land fortsetzt“. Nach Gewaltschutzgesetz und Stalking-Paragraf sind seit Jahresanfang weitere Meilensteine in puncto Gewaltschutz in Kraft. Sexuelle Belästigung und sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers sind nun ebenso strafbar wie etwa Cybermobbing oder Verschleppungen zum Zweck von Zwangsehen.