Aktives Management der SALK hatte bereits im laufenden Jahr die Reinigungsleistungen in den SALK bereinigt. Neuer Kollektivvertrag schreibt neue Rahmenbestimmungen österreichweit vor.

 

Der derzeitige Reinigungsvertrag mit der Fa. Markas wird seit 1.4.2012 umgesetzt. Die Reinigung wurde dafür in den Jahren 2010 und 2011 öffentlich nach dem Bundesvergabegesetz in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Bestbieter im Vergabeverfahren für die Reinigung war die Fa. Markas – dies geschah während der Regierungszeit der SPÖ.

 

Umfangreiches Raumbuch in 2015 neu überarbeitet

Die Basis für die Verrechnung und Rechnungsprüfung – vor allem der laufenden Gebäudereinigung ist das sehr komplexe und umfangreiche Raumbuch. Das Raumbuch ist eine IT-Anwendung, welche jeden Raum der SALK, sowie die Reinigungsfrequenzen und sonstige reinigungsrelevante Informationen beinhaltet. Die SALK haben ab dem 2. Halbjahr 2014 die Wahrnehmung, dass das Raumbuch Mängel und Fehler enthielt und haben dies umgehend an unsere Reinigungsfirma Markas kommuniziert.

 

In den SALK müssen insgesamt rund 219.120 m2 und 9.556 Räume gereinigt werden. SALK Geschäftsführer Doz. Dr. Paul Sungler betont: „Nach Kenntnis dieser Umstände haben wir im beiderseitigen Interesse gemeinsam mit Markas begonnen, das Raumbuch richtig zu stellen. Diese für beide Seiten sehr umfangreiche Arbeit wurde im August 2015 abgeschlossen, ab 1.9.2015 gilt das korrigierte Raumbuch und ist Basis für die Leistungsverrechnung. Die Ausgaben für Reinigung bewegten sich über alle Jahre seit 2012 im Budget, wir gehen auch jetzt nicht von einer dramatischen Steigerung der Reinigungskosten aus.“

 

Rück- und Nachverrechnungen

Es hat seit Bekanntwerden der Mängel des Raumbuches Rück- und Nachverrechnungen gegeben, mit Inkraftsetzung der Zusatzvereinbarung per 1.9.2015 wurde klarerweise vereinbart, dass weitere Aufrollungen in die Vergangenheit nicht mehr stattfinden. Die genannte Zusatzvereinbarung hat alle offenen, administrativen Themen gelöst und geklärt.

 

Neuer Kollektivvertrag für Reinigungskräfte seit 2015

Seit 1.1.2015 gibt es für die Krankenhausreinigung auch einen neuen Kollektivvertrag, welcher erstmals verbindlich exakte Maximalreinigungsmengen pro Zeiteinheit und Reinigungskraft beinhaltet. Dieser neue Kollektivvertrag gilt österreichweit. Auch diesem Novum war in der Zusatzvereinbarung Rechnung zu tragen.