Ministerrat beschließt Bundesfinanzrahmengesetz 2017-2020 und wird Zwischenbilanz der Regierungsarbeit vorlegen.

 

„Die Bundesregierung hat sich heute – nach dem ersten Wahldurchgang zur Bundespräsidentenwahl – darauf verständigt, bis Ende Mai eine Zwischenbilanz zur Regierungsarbeit vorzulegen. Wir werden darüber Rechenschaft ablegen, was wir bereits abgearbeitet haben und wie wir gedenken jene Themen weiterzubringen, die noch offen geblieben sind und die in der öffentlichen Diskussion Missstimmung hervorgerufen haben“, sagte Bundeskanzler Werner Faymann heute, Dienstag, beim Pressefoyer nach dem Ministerrat im Bundeskanzleramt. Damit wolle man zeigen, dass die „deutliche Warnung der Bevölkerung“ ernst genommen wird. „Wir sind fürs Arbeiten gewählt worden und werden daher den Anliegen der Bevölkerung nachkommen. Unsere Aufgabe ist es, die Probleme zu sehen und in eine positive Richtung zu lenken“, so Faymann.

Im Ministerrat sei heute Einigkeit über das Bundesfinanzrahmengesetz 2017-2020 erzielt worden. „Es war eine schwierige Aufgabe, einerseits das strukturelle Nulldefizit das zweite Mal in Folge fortzuschreiben und andererseits Mittel für Investitionen frei zu machen“, so der Bundeskanzler. Das stabile Budget ermögliche es, verstärkt Mittel für Bereiche wie Sicherheit, Soziales und Integration einzusetzen. „Wir haben zusätzliche Ausgaben für Bundesheer und Polizei eingeplant, aber auch mehr Investitionen für Integrationsmaßnahmen, den Arbeitsmarkt und den sozialen Bereich. Für die gute Zusammenarbeit bei diesen wichtigen Schwerpunktsetzungen bedanke ich mich bei allen Regierungsmitgliedern“, sagte Faymann.

Zum Themenbereich Integration werde es heute noch ein Gespräch mit den Sozialpartnern geben, um Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt und Wohnen weiter voranzutreiben.