Sieben Verteilerquartiere sorgen für gerechte Aufteilung von Asylwerbern in den Bundesländern. Das erste Verteilerquartier wurde am 20. Juli 2015 in Bad Kreuzen in Oberösterreich eröffnet.

„Die große Zahl an Kriegsflüchtlingen stellt uns vor große Herausforderungen. Daher haben wir ein neues Konzept der Grundversorgung entwickelt, und ich freue mich, dass dieses Konzept nun Schritt für Schritt umgesetzt wird“, sagt Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner. Bisher war es so, dass ein Asylwerber, egal in welchem Bundesland er den Antrag gestellt hat, in eines der Aufnahmezentren – Thalham oder Traiskirchen – gebracht worden ist. Dann wurde geprüft, ob Österreich zuständig ist oder nicht.

Das soll sich durch das neue Konzept der Grundversorgung ändern: In Zukunft wird gleich in jenem Bundesland über die Zuständigkeit Österreichs entschieden, in dem der Asylwerber seinen Erstantrag stellt. Wenn sich herausstellt, dass Österreich für das Asylverfahren zuständig ist, wird der Asylwerber in ein Verteilerquartier des Bundes gebracht, das die Erstversorgung direkt im Bundesland sicherstellt. Von dort kann der Asylwerber sofort in ein Landesquartier übernommen werden. Es stehen planmäßig alle Standorte der Verteilerquartiere in den Bundesländern fest. Die Verteilerquartiere werden flächendeckend in ganz Österreich an folgenden Standorten angesiedelt sein: Oberösterreich (Bad Kreuzen), Wien (Nussdorfer Straße, zuständig für Wien und Burgenland), Niederösterreich (vorübergehend Traiskirchen), Salzburg (Gaisberg), Tirol (Innsbruck, zuständig für Tirol und Vorarlberg), Steiermark (Fehring) und Kärnten (Ossiach).

Mit 20. Juli wurden die Verteilerquartiere innerhalb der nächsten drei Wochen wie geplant gestaffelt gestartet. „Die Vorteile des neuen Konzepts der Grundversorgung liegen klar auf der Hand: Die Erstaufnahmestellen Traiskirchen und Thalham werden langfristig entlastet und Kriegsflüchtlinge und Beamte ersparen sich unnötige Wege von einem Bundesland ins andere und die Behörde erspart sich Kosten. Darüber hinaus sorgt das neue System automatisch für eine solidarische und gleichmäßige Verteilung der Kriegsflüchtlinge in Österreich und stellt damit die Quotenerfüllung automatisch sukzessive sicher“, sagt Mikl-Leitner.

Damit ist auch sichergestellt, dass die 15a-Vereinbarung, die zwischen Bund und Ländern abgeschlossen worden ist, eingehalten wird. Die Vereinbarung regelt die vorübergehende Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder wie folgt:

Der Bund leistet für die Asylwerber in der ersten Phase des Asylverfahrens die Versorgung in einer Bundesbetreuungsstelle. Darüber hinaus sorgt der Bund für Fremde, deren Asylantrag im Zulassungsverfahren zurückgewiesen (v.a. Dublinfälle) und für Fremde, deren Asylantrag im Zulassungsverfahren abgewiesen wurde. Die Betreuung der übrigen schutz- und hilfsbedürftigen Personen, die von der Zielgruppe der Grundversorgungsvereinbarung um-fasst sind, kommt den Bundesländern zu.