Flug-Passagiere werden immer wieder aufgefordert Risiko-Gegenstände aus dem Handgebäck abzugeben.

Vielen ist nicht bewusst welche Gegenstände nicht mitgenommen werden dürfen.

Im Jahr 2014 wurden auf 6 internationalen Flughäfen in Österreich 43300 Gegenstände und 330000 kg Flüssigkeiten abgenommen.

 

Darunter befanden sich:

38.230 spitze und scharfe Gegenstände
1.291 Abwehrsprays
415 Messer
118 Schusswaffen und Bestandteile davon
763 Stück Munition
268 Schlagwaffen
Verbotene Gegenstände:

  • Spitze und scharfe Gegenstände,
  • Schusswaffen/Kriegsmaterial,
  • Abwehrsprays,
  • Behälter mit Flüssigkeiten mit einem Fassungsvermögen von über 100 Milliliter sowie ähnliche Gegenstände dürfen auf Flügen nicht im Handgepäck transportiert werden.

 

Zu den Flüssigkeiten zählen Cremen, Pasten, gelartige Stoffe und Sprays.
Um Flüssigkeiten mittransportieren zu können, muss man folgendes beachten:

Die Flüssigkeiten im Handgepäck dürfen nur in Behältern transportiert werden, die ein Fassungsvermögen von 100 Millilitern nicht überschreiten.
Diese Behälter müssen in einem separaten, durchsichtigen Plastikbeutel mit einem maximalen Volumen von einem Liter aufbewahrt werden.
Der Plastikbeutel muss wiederverschließbar sein.
Pro Person darf nur ein durchsichtiger Plastikbeutel mitgeführt werden.

Abgenommene Gegenstände werden durch das Flughafenpersonal deponiert und können wieder abgeholt bzw. auf Kosten des Besitzers zugeschickt werden.