Die Europäische Kommission erwartet vom Unternehmen AstraZeneca schnellstmögliche Lösungen mit Blick auf dessen Lieferprobleme von COVID-19-Impfstoffen in die EU. „Ich rufe AstraZeneca auf, zu kooperieren, Vertrauen wiederherzustellen und seine vertraglichen, gesellschaftlichen und moralischen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen“, sagte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides heute (Mittwoch) in Brüssel. „Die Sichtweise, dass das Unternehmen nicht zur Lieferung verpflichtet sei, ist weder zutreffend noch akzeptabel.“ Heute Abend gegen 18.30 Uhr trifft der Lenkungsausschuss von Kommission und EU-Staaten erneut mit dem Unternehmen zusammen, um über Lösungen zu sprechen. Die Europäische Kommission will zudem den Vertrag mit AstraZeneca publik machen und hat dies dem Unternehmen mitgeteilt.

Eine „Best-Effort“-Klausel im Vertrag zwischen der EU und dem Unternehmen entbinde Astra Zeneca nicht von eingegangenen Lieferverpflichtungen, unterstrich Kyriakides. Im Gegenteil seien solche Klauseln in allen Verträgen zu Produkten üblich, die noch nicht auf dem Markt sind.

Die EU-Kommission habe mit dem Unternehmen eine Abnahmegarantie, oder Advance Purchase Agreement, abgeschlossen. Dieses sieht vor, dass die vereinbarten, vorproduzierten Mengen Impfstoff dann zu liefern sind, wenn der Impfstoff zugelassen wird.

Die Logik hinter der vereinbarten Abnahmegarantie war, dass das Unternehmen sich verbindlich verpflichtet, seinen Impfstoff nach bestem Wissen und Gewissen vorzuproduzieren, noch bevor dieser eine Zulassung erhält. Die EU nahm im Gegenzug das Risiko in Kauf, mit Verlust zu investieren, sollte die Zulassung nicht erteilt werden.

Eine Entscheidung über eine mögliche Zulassung des Impfstoffs von AstraZeneca durch die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA wird am kommenden Freitag, den 29. Januar erwartet.

Der zwischen AstraZeneca und der EU geschlossene Vertrag beziehe sich explizit auf vier Anlagen zur Herstellung des Wirkstoffs. Es gebe keine Unterscheidung zwischen ihnen, so Kyriakides. Zwei davon befänden sich im Vereinigten Königreich. Diese seien keine Ersatzanlagen für Anlagen in der EU.

Lieferungen können je nach den Entwicklungen in Bezug auf den tatsächlichen Impfstoff angepasst werden, aber das entbindet das Unternehmen nicht davon, alle seine im Advance Purchase Agreement genannten Produktionskapazitäten bestmöglich zu nutzen.

Text: ec.europa.eu