Rechtsausschuss nimmt Entwurf für EU-Lieferkettengesetz an – Südwind, GLOBAL 2000 und NeSoVe kritisieren mangelnden Schutz für Betroffene.
Mit der heutigen Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) haben die Abgeordneten für ein EU-Lieferkettengesetz gestimmt, das Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte, Umwelt und Klima entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu schützen. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen Südwind, GLOBAL 2000 und Netzwerk Soziale Verantwortung begrüßen zwar den verbesserten Rechtszugang. Gleichzeitig bleiben enorme Schlupflöcher, durch die Unternehmen trotz EU-Lieferkettengesetz keine Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden übernehmen müssen. „Durch die bleibenden Lücken besteht die Gefahr, dass das Gesetz für Betroffene wirkungslos bleiben könnte. Etwa der Umstand, dass Mutter-Unternehmen nicht auch für ihre Töchter-Firmen haften müssen”, sagt Bettina Rosenberger, Koordinatorin der Kampagne Menschenrechte brauchen Gesetze!. „Für ein effektives EU-Lieferkettengesetz braucht es noch umfassende Nachschärfungen.“
Eine der größten Hürden ist die Beweislast. „Das EU-Lieferkettengesetz muss die Perspektive von Betroffenen in den Mittelpunkt stellen. Um tatsächlich zu ihrem Recht zu kommen, müssen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, auch laut Vorschlag des Rechtsausschusses, massive Hürden überwinden. Die Beweislast darf nicht allein auf den Schultern der Betroffenen liegen. Es braucht eine Umkehr, sodass Unternehmen nachweisen müssen, dass sie sich an die Regeln halten”, fordert Bettina Rosenberger.
Die Abgeordneten im Rechtsausschuss stimmten für Sorgfaltspflichten mit einem risikobasierten Ansatz. Das bedeutet, dass die gesamte Wertschöpfungskette der Sorgfaltspflicht unterliegen soll, und nicht nur Teile davon. Zudem müssen Unternehmen ein besonderes Augenmerk auf die Risikobereiche in ihren Wertschöpfungsketten legen. Offen bleibt im aktuellen Gesetzesentwurf, ob wirksame Kontrollen garantiert werden: „Ausgelagerte Audits und kommerzielle Überprüfungen haben sich in der Vergangenheit als unzuverlässig erwiesen und konnten Katastrophen nicht verhindern. So stürzte etwa die Textilfabrik Rana Plaza trotz eines Sozialaudits durch TÜV Rheinland ein”, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferkettenexperte von Südwind. „Es braucht daher unabhängige, wirksame Kontrollen unter Einbindung von Gewerkschaften und Zivilgesellschaft. Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, Risikoanalysen durchzuführen und echte Schutzmaßnahmen zu garantieren“, so Grasgruber-Kerl.
Angesichts der sich verschärfenden Klima- und Umweltkrise muss die Politik zukunftsweisende Entscheidungen treffen – aber auch die Klimaverantwortung der Unternehmen bleibt weit hinter den Empfehlungen des parlamentarischen Umweltausschusses zurück. Anna Leitner, Expertin für Ressourcen und Lieferketten bei GLOBAL 2000 sieht noch Verbesserungspotential: „Bevölkerung, Expert:innen und Klimabewegung sind sich einig, dass Klimaverpflichtungen im Lieferkettengesetz verankert werden müssen. Die heutige Entscheidung im Rechtsausschuss ist ein wichtiger Schritt, lässt allerdings weiter Schlupflöcher für Greenwashing zu. Für Finanzakteure gelten nach wie vor nur abgeschwächte Sorgfaltspflichten, so dass sie weiterhin in Unternehmen investieren können, die Menschen und der Umwelt schaden.“
Die Abstimmung im EU-Parlament erfolgt voraussichtlich im Mai. Danach beginnen die Trilog-Verhandlungen, in der auch der Rat eine wichtige Position einnehmen wird.
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