KFG-Novelle betrifft Handy am Steuer, Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht
Mit 1. Mai 2023 treten Teile der 41. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) in Kraft. Im Rahmen dieser werden auch bestimmte Strafbeträge erhöht. „Das Organmandat bei Verwendung eines Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kostet dann 100 statt bisher 50 Euro. Bei einer Anzeige – vor allem bei Strafen, die durch Fotos von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden – sind Strafen bis zu 140 Euro möglich“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer und warnt gleichzeitig: „Nicht zu vernachlässigen: Auch andere ‚Nebentätigkeiten‘ beim Fahren können ablenken und erhöhen damit die Unfallgefahr.“ Ablenkung zählt zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr.
Ein Verstoß gegen die Pflicht, einen Sicherheitsgurt im Auto sowie einen Sturzhelm auf Motorrädern oder Mopeds zu verwenden, kostet als Organmandat an Ort und Stelle künftig 50 statt bisher 35 Euro – eine Anzeige bis zu 100 Euro. „Zusätzlich drohen wie bisher zivil- und strafrechtliche Folgen, wie beispielsweise Nachteile bei Schadenersatzansprüchen oder bei Versicherungsleistungen“, weiß der Jurist des Mobilitätsclubs.
Abschließend hält Hoffer fest: „Im Sinne einer Erhöhung der Verkehrssicherheit werden immer wieder Strafen erhöht. Strafdrohungen wirken aber – nahezu unabhängig von der Höhe – nur, wenn man aufgrund entsprechend dichter Kontrolle durch die Exekutive mit einer Beanstandung rechnen muss.“
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Foto: ÖAMTC/Wilhelm