In unserem Betrag vom 30.01.2022 berichtetet wir über die Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes, an das Bundesministerium, entsprechende Daten hinsichtlich Corona bis zum 18.02.2022 zu liefern.

Diese Daten sollen als Grundlage zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Regierungsmaßnahmen dienen.
Fristgerecht lieferte das Ministerium dem Verfassungsgerichtshofe eine Darstellung mit 57 Seiten.
Nun gilt es am Verfassungsgerichtshof diese Unterlagen zu bewerten.

Unser erster Eindruck zu den Unterlagen: schwache Leistung des Bundesministeriums