Alle schwangeren Arbeitnehmerinnen sollten das Recht auf vorzeitigen Mutterschutz und auf Vorreihung bei Impfungen bekommen

„Nachdem Schwangere ein dreifaches Risiko einer schweren Erkrankung haben, müssen sie viel besser geschützt werden“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Aus diesem Grund brauche es im Impfplan einen früheren Zugang für Schwangere zur Impfung – ob diese durchgeführt werden soll, muss dann gemeinsam mit dem Arzt, mit der Ärztin entschieden werden. „Derzeit gibt es diesen Zugang zum Impfstoff für Schwangere nicht“, kritisiert Klein.

Seit 1. Jänner gilt, dass Schwangere ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, in denen ein physischer Körperkontakt zu anderen Menschen besteht. Das ist insbesondere bei körpernahen Dienstleistungen (in Friseur,-Massage- und Kosmetikbetrieben oder in Kinderbetreuungseinrichtungen) der Fall. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen nicht derart ändern kann, dass kein Körperkontakt mehr besteht und die Tätigkeit auch nicht im Homeoffice erbracht werden kann, müssen Schwangere bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots (Mutterschutz) bei vollen Bezügen freigestellt werden. Der Arbeitgeber bekommt die Kosten dieser Freistellung vom Bund ersetzt.

Diese Regelung ist bis 30. Juni 2021 ist beschlossen, was positiv ist. Jene Frauen, bei denen der reguläre Mutterschutz nach dem 1. Juli 2021 beginnen würde, könnten dann zwischen dem Ende der Sonderfreistellung und dem Beginn des Wochengeldes ohne Einkommen in der Luft hängen.

„Hier braucht es mehr Planungssicherheit für die Betroffenen, zudem müssen alle Schwangere besser vor Corona geschützt werden – und zwar in allen Berufen“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Denn auch im Kontakt zu KundInnen, KollegInnen und auf dem Arbeitsweg gibt es ein Ansteckungsrisiko. „Daher braucht es ein Recht auf vorzeitigen Mutterschutz oder Homeoffice – für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen! Die Sonderfreistellung in Kontaktberufen war ein wichtiger erster Schritt, reicht aber nicht“, sagt Klein.

Schwangeren Zugang zur Impfung ermöglichen
Schwangere Frauen haben im Vergleich zu nicht-schwangeren Frauen gleichen Alters ein nahezu dreifach erhöhtes Risiko, auf der Intensivstation zu landen. Auch das Risiko einer Frühgeburt ist dreifach erhöht. Das zeigt die aktuelle Studienlage, die die Fachgesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zusammenfasst. In den USA werden Schwangere aus diesem Grund offiziell als Risikogruppe geführt. Die dortige Fachgesellschaft setzt sich dafür ein, allen Schwangeren den Zugang zur Impfung zu ermöglichen.

„Schwangere sollten das Recht bekommen, sich für eine Impfung zu entscheiden“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Das soll nach einer Risikoabwägung gemeinsam mit ihrer behandelnden Ärztin geschehen. Derzeit ist das nicht einmal für Schwangere mit zusätzlichen Risikofaktoren (Bluthochdruck, Diabetes Mellitus, Übergewicht etc.) möglich. Denn in der österreichischen Impf-Priorisierung kommen Schwangere derzeit gar nicht vor. „Erst wenn Schwangere als priorisierte Gruppe in den Impfplan aufgenommen werden, haben sie die Möglichkeit, selbstständig darüber zu entscheiden, ob sie geimpft werden wollen“, so Klein. „Dieses Recht steht ihnen zu.“

AKW0003