Die Kommission hat heute Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen, mit denen für Reisen innerhalb der EU ein verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfzertifikate festgelegt wird. Ein klarer und verbindlicher Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten wird gewährleisten, dass die Reisemaßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin koordiniert werden, wie dies vom Europäischen Rat im Anschluss an seine letzte Tagung vom 16. Dezember 2021 gefordert wurde. Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass die jeweiligen Beschränkungen auf den besten jeweils verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf objektiven Kriterien beruhen. Eine fortgesetzte Koordinierung ist für das Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung und wird Klarheit für EU-Bürgerinnen und -Bürger schaffen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen.
Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist eine Erfolgsgeschichte. Das Zertifikat erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern während der Pandemie weiterhin sicheres Reisen innerhalb der Europäischen Union. Bislang wurden in der EU 807 Millionen Zertifikate ausgestellt. Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist zu einem globalen Standard geworden: inzwischen sind 60 Länder und Gebiete auf fünf Kontinenten dem System beigetreten.
Mit den neuen Vorschriften für Reisen innerhalb der EU werden die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten harmonisiert. Mit diesem Anerkennungszeitraum werden die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten berücksichtigt, denen zufolge Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen sollen. Das Zertifikat bleibt für einen weiteren Zeitraum von drei Monaten über diese sechs Monate hinaus gültig, damit sichergestellt ist, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen haben.
Die neuen Vorschriften über den Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten gelten für Reisezwecke. Wenn die Mitgliedstaaten verschiedene Vorschriften für die Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene einführen, sollten sie diese an die neuen Regeln angleichen, um Reisenden Sicherheit zu bieten und Störungen zu verringern.
Darüber hinaus hat die Kommission heute auch die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass Impfzertifikate, die den Abschluss der ersten Impfserie belegen, immer von Impfzertifikaten unterschieden werden können, die nach einer Auffrischungsdosis ausgestellt wurden.
Auffrischungsdosen werden wie folgt gekennzeichnet:
- 3/3 für eine Auffrischungsdosis nach einer ersten Impfserie mit zwei Einzeldosen.
- 2/1 für eine Auffrischungsdosis nach der Impfung mit einer Einzeldosis oder der Verabreichung einer Dosis eines aus zwei Einzeldosen bestehenden Impfstoffs an eine genesenen Person.
Stellungnahmen von Mitgliedern der Kommission
Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte: „Eine harmonisierte Gültigkeitsdauer des digitalen COVID-Zertifikats der EU ist eine Voraussetzung für eine sichere Freizügigkeit und eine Koordinierung auf EU-Ebene. Dieses wertvolle Instrument für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kann seine Stärke nur entfalten, wenn es in der gesamten EU kohärent eingesetzt wird. Jetzt muss sichergestellt werden, dass die Kampagnen für die Auffrischungsimpfungen so schnell wie möglich vorankommen, dass so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich durch eine zusätzliche Dosis geschützt werden und dass unsere Zertifikate weiterhin ein Schlüsselinstrument für Reisen und den Schutz der öffentlichen Gesundheit bleiben.“
Didier Reynders, Kommissar für Justiz, erklärte: „Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist eine Erfolgsgeschichte. Wir sollten dabei bleiben und uns an die sich verändernden Umstände und neue Erkenntnisse anpassen. Einseitige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten würden wieder zu Fragmentierung und Unsicherheit führen, die wir im vergangenen Frühjahr erlebt haben. Der Anerkennungszeitraum von neun Monaten für Impfzertifikate wird Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Sicherheit geben, die sie zur Reiseplanung benötigen. Es ist nun Sache der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Auffrischungsimpfungen rasch zum Einsatz kommen, um unsere Gesundheit zu schützen und sicheres Reisen zu gewährleisten.“
Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton ergänzte: „Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist zu einem globalen Standard geworden. Das Zertifikat spiegelt die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über Auffrischungsimpfungen wider und bleibt somit ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung der verschiedenen Wellen der Pandemie. Zusätzlich zur großflächigen Herstellung und Lieferung von Impfstoffen wird das Zertifikat den Mitgliedstaaten dabei helfen, den Einsatz von Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen. Damit können wir die öffentliche Gesundheit schützen und gleichzeitig die Freizügigkeit unserer Bürgerinnen und Bürger wahren.“
Hintergrund
Um die sichere Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern, erließen das Europäische Parlament und der Rat am 14. Juni 2021 die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU. Als die Verordnung erlassen wurde, lagen noch keine verlässlichen Daten über die Schutzdauer vor, die sich aus dem Abschluss der ersten Impfserie eines COVID-19-Impfstoffs ergibt. Folglich enthalten die in Impfzertifikate aufzunehmenden Datenfelder im Gegensatz zu den in den Genesungszertifikaten enthaltenen Datenfeldern keine Angabe, wie lange ein solches Zertifikat anerkannt werden muss. Bislang war es daher Sache der Mitgliedstaaten, zu bestimmen, wie lange Impfzertifikate von Reisenden aus dem Ausland anzuerkennen waren.
Da inzwischen mit Auffrischungsimpfungen begonnen wurde, erlassen in jüngster Zeit immer mehr Mitgliedstaaten Vorschriften über die Anerkennungsdauer von Impfzertifikaten, aus denen der Abschluss der ersten Impfserie hervorgeht. Dabei wird berücksichtigt, dass der Impfschutz vor einer Infektion mit COVID-19 im Laufe der Zeit offenbar abnimmt. Diese Vorschriften gelten entweder nur für inländische Impfzertifikate oder auch für zu Reisezwecken verwendete Impfzertifikate.
Der delegierte Akt folgt dem gleichen Ansatz wie der neue Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise zur Ermöglichung einer sicheren Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie vom 25. November 2021. Impfzertifikate werden von den Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von neun Monaten ab Verabreichung der letzten Dosis der Erstimpfung anerkannt. Bei einem Einzeldosis-Impfstoff bedeutet dies 270 Tage ab der ersten und einzigen Verabreichung. Bei einem Impfstoff mit zwei Dosen bedeutet dies 270 Tage ab der zweiten Impfdosis oder, im Einklang mit der Impfstrategie des jeweiligen Mitgliedstaats, ab der ersten und einzigen Dosis nach der Genesung vom Virus. Nach diesen neuen EU-Vorschriften für Reisen innerhalb der EU müssen die Mitgliedstaaten Impfzertifikate anerkennen, die weniger als neun Monate nach Verabreichung der letzten Dosis der ersten Impfserie ausgestellt wurden. Die Mitgliedstaaten können weder einen kürzeren noch längeren Anerkennungszeitraum vorsehen.
Die Mitgliedstaaten sollten unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit Bevölkerungsgruppen, bei deren bisherigen Impfzertifikaten der einheitliche Anerkennungszeitraum von neun Monaten demnächst abläuft, Zugang zu Impfungen erhalten. Für Zertifikate, die nach Verabreichung von Auffrischungsimpfungen ausgestellt werden, soll bisher kein einheitlicher Anerkennungszeitraum gelten, da noch nicht bekannt ist, wie lange der Schutz durch die Auffrischungsimpfung anhält.
Der Anerkennugszeitraum wird nicht in das Zertifikat selbst aufgenommen. Stattdessen werden die mobilen Anwendungen zur Überprüfung der digitalen COVID-Zertifikate der EU angepasst. Wenn das Impfdatum länger als 270 Tage zurückliegt, wird in der mobilen Anwendung für die Überprüfung das Zertifikat als abgelaufen angegeben.
Damit genügend Zeit für die technische Umsetzung des Anerkennungszeitraums und die Kampagnen der Mitgliedstaaten für Auffrischungsimpfungen bleibt, sollten diese neuen Vorschriften ab dem 1. Februar 2022 gelten.
ec.europa.eu