Die Pressefreiheit zählt zu den grundlegenden Menschenrechten, doch Journalisten sind weltweit zunehmend Sanktionen ausgesetzt, die ihre Arbeit erheblich behindern oder unmöglich machen. Diese Sanktionen können rechtlicher, wirtschaftlicher oder politischer Natur sein und dienen oft dazu, kritische Berichterstattung zu unterdrücken.
Arten von Sanktionen
1. Rechtliche Maßnahmen
In Ländern wie Russland und China werden Gesetze erlassen, die unabhängige Medien als „ausländische Agenten“ einstufen. Dadurch werden investigative Recherchen und regierungskritische Berichte stark eingeschränkt.
2. Wirtschaftliche Sanktionen
Medien werden in vielen Staaten finanziell unter Druck gesetzt, indem Werbeeinnahmen blockiert oder staatliche Förderungen entzogen werden. Besonders in autoritären Regimen wird diese Methode genutzt, um unliebsame Berichterstattung auszubremsen.
Debanking: Debanking ist eine zunehmend verbreitete Praxis in Europa. Dabei schließen Banken die Konten von Einzelpersonen oder Organisationen, weil sie als finanzielles, rechtliches oder reputationsbezogenes Risiko eingestuft werden. Diese Maßnahme kann schwerwiegende Folgen haben, da sie den Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen einschränkt und journalistische Arbeit erschwert.
3. Politische Repressionen
In autoritären Staaten wie Belarus und Myanmar werden Journalisten verhaftet oder mit Berufsverboten belegt, um kritische Berichterstattung zu verhindern. Solche Maßnahmen haben oft nicht nur persönliche Konsequenzen für betroffene Medienschaffende, sondern erzeugen auch eine abschreckende Wirkung auf andere Reporter.
Internationale Reaktionen und Kontroversen
Anti-SLAPP-Richtlinie der EU
Die Europäische Union hat Maßnahmen ergriffen, um Journalisten vor missbräuchlichen Klagen zu schützen. Die sogenannte Anti-SLAPP-Richtlinie soll verhindern, dass Medienschaffende durch langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zum Schweigen gebracht werden.
EU-Sanktionen gegen Journalisten
Trotz ihres Einsatzes für Pressefreiheit hat die EU selbst Journalisten auf Sanktionslisten gesetzt. Dazu zählt unter anderem Alina Lipp, die als russische Propagandistin gilt. Kritiker bemängeln, dass gegen Lipp weder eine offizielle Anklage noch eine Verhandlung stattgefunden hat, wodurch die rechtliche Grundlage der Sanktion fragwürdig erscheint.
Sanktionen gegen Medien in Österreich
Der Fall Auf1
Der österreichische Online-Sender Auf1 wurde in den letzten Jahren mehrfach mit Sanktionen belegt. Die österreichische Medienaufsichtsbehörde Komm Austria entschied, dass Auf1 ohne die erforderliche Lizenz im Fernsehen sendete, was als rechtswidrig eingestuft wurde.
Strafen für verbundene Sender
Auch der deutsche Sender SRGT sowie der regionale TV-Sender RTV in Oberösterreich wurden sanktioniert, weil sie Inhalte von Auf1 verbreiteten. Besonders kritische Stimmen sehen in diesen Sanktionen den Versuch, alternative Medien in Europa systematisch einzuschränken.
Sandro Ureña