„Es ist unglaublich, wie manche Arbeitgeber mit jahrzehntelang treuen Beschäftigten umgehen. Der Mann war ohnehin in absoluter Sorge um seine Gesundheit und dann musste er auch noch um seine finanzielle Existenz bangen, obwohl er nur den Empfehlungen des Arztes Folge leistete.“ AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer
Schon seit 20 Jahren ist der 35-jährige Mann aus dem Bezirk Eferding als Arbeiter bei einer Maschinenbaufirma tätig. Und das, obwohl er an einer starken Einschränkung des Immunsystems und der Nierenfunktion leidet. Corona veränderte alles: Sein Hausarzt stellte im März 2020 ein Attest aus, das ihn als Hochrisikopatient einstufte und festschrieb, dass er nicht zur Arbeit gehen solle, um eine Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden. Doch der Arbeitgeber wollte das nicht akzeptieren und kündigte das Arbeitsverhältnis. Während der Kündigungsfrist sprach er dann sogar noch eine Entlassung aus. Der Mann wandte sich verzweifelt an die AK, die erfolgreich das aufrechte Arbeitsverhältnis bei Gericht einklagte.
Nachdem die Bundesregierung am 13. März 2020 den Lockdown verkündet hatte, stellte der behandelnde Hausarzt dem Mann ein Attest aus, das besagte, dass er aufgrund der hohen Gefahr für seine Gesundheit aktuell nicht zur Arbeit gehen solle. Der Arbeiter, der an einer Maschine in einer Fertigungshalle eingesetzt war, teilte das seinem Arbeitgeber unverzüglich mit und informierte ihn auch darüber, dass die Lohnkosten vom Bund ersetzt würden. Fortan blieb der 35-Jährige, wie medizinisch attestiert, der Arbeit fern. Eine Woche später meldete sich der Geschäftsführer bei dem Mann: Er wisse nicht, wo er die Lohnkosten herbekomme, der Arbeitnehmer solle sich darum kümmern. Schließlich nahm der Arbeitgeber sogar noch Kontakt zum Hausarzt auf, um zu fragen, ob er wisse, wo der Betrieb nun die Entschädigung für den Ausfall des Mannes bekomme.
Zum damaligen Zeitpunkt war der Schutz der Risikogruppen noch nicht endgültig geregelt. Die Bundesregierung hatte allerdings die Übernahme der Lohnkosten bei Ausfall von Beschäftigten, die zu einer Hochrisikogruppe gehören, in einer Pressekonferenz schon angekündigt. Doch die Firma hatte offenbar keine Geduld und übermittelte dem Mann Ende März schriftlich die Kündigung. Die Kündigungsfrist lief laut Kollektivvertrag noch bis Anfang Juli. Nach der Kündigung forderte der Arbeitgeber den Arbeiter noch mehrmals auf, seine Arbeit unverzüglich wieder aufzunehmen – und das, obwohl der Betrieb keine ausreichenden Maßnahmen am Arbeitsplatz des 35-Jährigen vorgenommen hatte, die ihn sicher vor einer Ansteckung mit dem Virus geschützt hätten.
Verzweifelt wandte sich der Arbeiter an die AK-Bezirksstelle Eferding. Dort wurde noch versucht, die Situation mit dem Arbeitgeber in Gesprächen zu klären. Die Arbeiterkammer verwies auch darauf, dass eine Arbeitsmedizinerin/ein Arbeitsmediziner beurteilen müsse, ob ein Arbeitsplatz sicher sei oder nicht – und eine solche Beurteilung hatte nie stattgefunden.
„Es ist unglaublich, wie manche Arbeitgeber mit jahrzehntelang treuen Beschäftigten umgehen. Der Mann war ohnehin in absoluter Sorge um seine Gesundheit und dann musste er auch noch um seine finanzielle Existenz bangen, obwohl er nur den Empfehlungen des Arztes Folge leistete
“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Die AK brachte schließlich Klage gegen die Firma ein – und das mit Erfolg. Das Gericht urteilte, dass der Arbeiter dem Attest seines behandelnden Arztes zu Recht vertraut hatte. Außerdem durfte der 35-Jährige der Arbeit fernbleiben, weil der Arbeitgeber nie den Beweis eines sicheren Arbeitsplatzes erbracht hatte. Sowohl Kündigung als auch Entlassung mussten deswegen zurückgenommen und das gesamte Entgelt für die Zeit nach der Entlassung nachgezahlt werden. Das Arbeitsverhältnis des Mannes ist somit dank der AK weiterhin aufrecht.
AKO0001