Statement zur Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission wird heute eine neue Angemessenheitsentscheidung für die USA erlassen. Diese wird den „Privacy Shield“ ersetzen, welcher vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit der US-Überwachung im Sommer 2020 für ungültig erklärt wurde. Der EuGH verlangte, dass (1) die Überwachung durch die USA verhältnismäßig im Sinne von Artikel 52 der Charta der Grundrechte (GRC) ist und (2) dass der Zugang zu Rechtsmitteln gemäß Artikel 47 GRC gewährleistet ist. Das aktualisierte US-Gesetz (Executive Order 14086) scheint an beiden Anforderungen zu scheitern, da es die Situation gegenüber der zuvor geltenden PPD-28 nicht wesentlich verändert. Es gibt weiterhin Massenüberwachung und es wurde ein „Gericht“ eingeführt, bei dem es sich nicht um ein tatsächliches Gericht handelt. Neue Durchführungsverordnung 14086 Vorherige Durchführungsverordnung von 2014 (PDD-28) noyb-Stellungnahme zur Executive Order Wie bereits in der früheren Stellungnahme von noyb zur US-Executive Order 14086 hervorgehoben wurde, scheinen die Änderungen im US-Recht eher minimal zu sein. Bestimmte Änderungen, wie z.B. die Einführung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit oder die Einrichtung eines Gerichts klingen auf den ersten Blick vielversprechend – bei näherer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass die Executive Order Nicht-US-Personen nicht ausreichend vor Überwachung schützt. Somit wird jede „Angemessenheitsentscheidung“ der EU, die auf dieser Executive Order 14086 beruht, den EuGH wahrscheinlich nicht zufrieden stellen wodurch bereits das dritte Abkommen zwischen der US-Regierung und der Europäischen Kommission scheitern könnte. Max Schrems:„Wir werden den Entscheidungsentwurf in den nächsten Tagen im Detail analysieren. Da sich der Entscheidungsentwurf auf die bereits bekannte Executive Order stützt, glaube ich kaum, dass diese einer Anfechtung vor dem Gerichtshof standhalten wird. Die Europäische Kommission scheint immer wieder ähnliche Entscheidungen zu erlassen, die einen eklatanten Verstoß gegen unsere Grundrechte darstellen.“ Der Entscheidungsentwurf wird nun vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) überprüft und in einem nächsten Schritt müssen die europäischen Mitgliedstaaten angehört werden. Dieser Prozess kann einige Monate dauern. Negative Stellungnahmen des EDSA und der Mitgliedstaaten sind für die Kommission jedoch nicht bindend. Sobald die Entscheidung veröffentlicht ist, können sich die europäischen Unternehmen darauf berufen, wenn sie Daten in die USA übermitteln. Die Angemessenheitsentscheidung ist nicht vor dem Frühjahr 2023 zu erwarten. Die Nutzer:innen können die Entscheidung dann vor den nationalen und europäischen Gerichten anfechten. noyb erwägt rechtliche Schritte.

noyb