Wirtschaftskammer will Versammlungs-Verbote, unternimmt aber nichts gegen Einbruch der Wirtschaft und des Handels

Die LPD Wien möchte auf Zuruf der Wirtschaftskammer eine Kundgebung am kommenden Samstag am Wiener Schwarzenbergplatz untersagen, mit der Begründung, die Bevölkerung dürfe nicht „am Shopping“ gehindert werden.

MFG begründet in einer Stellungnahme an die LPD wie folgt:

1. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein in Art. 11 EMRK und Art. 12 StGG verankertes Grundrecht

2. Die Untersagung einer Versammlung zum Zwecke „ungehinderten Shoppings“ ist von keinem Gesetz gedeckt, da sonst die Versammlungsfreiheit ausgehöhlt würde. Demonstrationen sind typischerweise mit einer gewissen Belastung von Einkaufsstraßen verbunden.

3. „Da ein Demonstrieren – also ein Zeigen der eigenen Meinung (lateinisch „demonstrare“ = „zeigen“) – nur dort möglich ist, wo sich auch Publikum befindet, welchem eben diese Meinung gezeigt werden kann, wäre eine Versammlung in einem wenig besuchten Park weit außerhalb des zentralen Stadtgebietes völlig sinnentleert und eine Verhöhnung der Menschen, die durch eine friedliche Demonstration ihre politischen Rechte wahrnehmen wollen“ erklärt MFG-Anwalt Mag. Dr. Georg Prchlik.

Wirtschaftskammer unterstützt Lockdown, ist aber gegen Versammlungsrecht

Die MFG hat in einem weiteren Schreiben dem Wiener Wirtschafts-Kammerpräsidenten mitgeteilt, dass nicht die Demonstrationen, sondern die fortgesetzten Corona-Maßnahmen der Regierung die Wirtschaft und die Existenz vieler Menschen in einem nie dagewesenen Ausmaß schädigen, ohne dass dies irgendeine positive Auswirkung auf die Gesundheit der Menschen gehabt hätte. „Wir von MFG teilen Ihre Sorge um die Wirtschaft und die Existenz der Menschen vollinhaltlich und setzen uns gerade deshalb seit Monaten gegen die massiv schädigenden Maßnahmen der Regierung ein“, sagt der RA Dr. Michael Brunner, Bundesparteiobmann der MFG. „Leider haben Sie uns bisher keine Unterstützung zur Aufhebung der schädigenden Regierungs-Maßnahmen gegeben, obwohl der Schutz der Wirtschaft ja in Ihren Aufgabenbereich fallen würde“. Und weiter: „Nachdem Sie die für jedermann erkennbare Schädigung der Wirtschaft in den letzten Monaten offensichtlich tatenlos hingenommen haben, verwundert es umso mehr, dass Sie mit Ihrem Zuruf an die LPD nun versuchen, in einer Alibihandlung den Schein zu wahren, Sie würden sich für die Wirtschaft und die Menschen einsetzen. Tatsächlich jedoch fordern Sie die Polizei auf, grundlegende demokratische Rechte zu opfern. Dies ist nicht nur ein Machtmissbrauch und entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage, sondern es zeugt auch von einem Demokratieverständnis, welches unvereinbar ist mit Ihrer Funktion als Vertreter eine demokratischen Institution“, so Brunner weiter.

Rücktritt

„Ihr sofortiger Rücktritt zusammen mit einer Entschuldigung bei den Bürger*innen dieses Landes ist angemessen. Ferner wäre es im Sinne der Mitglieder der WKO, wenn sich die Kammer für ein sofortiges Ende der Corona-Maßnahmen einsetzen würde“, schließt Brunner.

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