VFT – Verband der freien KFZ-Teile-Fachhändler – fordert für Konsumenten faire Möglichkeiten, um über Fahrzeugdaten selbst zu verfügen.
Der VFT fordert gemeinsam mit FIGIEFA und 10 anderen Verbänden die Europäische Kommission auf, eine Gesetzgebung anzustreben, um zukünftig den Fernzugriff auf Daten und Funktionen von Fahrzeugen im Sinne der Konsumenten für die freien KFZ-Teilefachhändler zu schaffen. Damit hätte der Konsument die Möglichkeit aus unterschiedlichen Anbietern im KFZ-Teilemarkt zu wählen.
Um das zu gewährleisten fordert der VFT, dass folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
- Unabhängiger und direkter Echtzeitzugriff auf die im Fahrzeug generierten Daten ohne Beeinflussung der Fahrzeughersteller
- Bidirektionale Kommunikation mit dem Fahrzeug und seinen Funktionen unabhängig vom Fahrzeughersteller
- Sichere und unabhängige Ferninteraktion mit dem Fahrer über die fahrzeuginternen Funktionen der Mensch-Maschine-Schnittstelle (z.B. über das Dashboard oder Sprachbefehle)
- Unabhängige Software im Fahrzeug die Onboard-Computing-Funktionen nutzt, um alle dynamisch erzeugten Daten zu verarbeiten
Aktuelle Untersuchungen haben ergeben, dass diese geforderten Funktionen in dem von Fahrzeugherstellern vorgeschlagenen Zugangsmodell (Extended Vehicle), welches die gesamte Kommunikation für den Datenfernzugriff über den eigenen Backend-Server des Fahrzeugherstellers kanalisiert, nicht ausreichend berücksichtigt werden. Mit einer fahrzeuginternen, interoperablen, standardisierten, sicheren und offen zugänglichen Plattform (OTP) könnten die Anforderungen erfüllt werden. Die Sicherheitsarchitektur würde auch die höchsten Standards in Bezug auf Cybersicherheit und Datenschutz unterstützen. In zwei kürzlich verabschiedeten Entschließungen forderte das Europäische Parlament die Europäische Kommission auf, legislative Maßnahmen zu ergreifen, um einen fairen, sicheren, Echtzeit- und technologieneutralen Zugang zu Fahrzeugdaten für Drittanbieter zu gewährleisten. „Die derzeitigen Marktbedingungen sind für einen wirksamen Wettbewerb oder die Schaffung innovativer und für die Verbraucher erschwinglicher Dienste nicht förderlich. Daher muss der EU-Rechtsrahmen aktualisiert werden, um sowohl die Innovation zu fördern als auch sicherzustellen, dass diese neuen Dienste den Verbrauchern wirklich zugänglich sind“