Mit der Verordnung BGBl. II Nr. 114/2026 hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz den Hantavirus offiziell in die Liste der anzeigepflichtigen Krankheiten aufgenommen. Damit müssen künftig alle bestätigten Infektionen unverzüglich den Gesundheitsbehörden gemeldet werden.
Die Maßnahme folgt einer Empfehlung des Zentrums für Virologie der Medizinischen Universität Wien, nachdem in mehreren Bundesländern vereinzelte Fälle von Hantavirus‑Infektionen registriert wurden. Der Erreger wird durch Nagetiere, insbesondere Rötelmäuse, übertragen und kann beim Menschen das sogenannte Hämorrhagische Fieber mit renalem Syndrom (HFRS) auslösen.
Hintergrund: Was ist der Hantavirus?
Der Hantavirus gehört zur Familie der Bunyaviridae und wird über Aerosole aus Ausscheidungen infizierter Nagetiere (Urin, Kot, Speichel) übertragen. Eine direkte Mensch‑zu‑Mensch‑Übertragung ist in Europa bislang nicht bekannt. In Österreich treten Infektionen vor allem in waldreichen Regionen auf, in denen Rötelmäuse häufig vorkommen. Die Erkrankung beginnt meist mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Kopf‑ und Gliederschmerzen und kann in schweren Fällen zu Nierenversagen führen.
Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen. Eine spezifische Therapie existiert nicht; die Behandlung erfolgt symptomatisch. Die meisten Patienten genesen vollständig, schwere Verläufe sind jedoch möglich.
Ziel der Verordnung
Die Aufnahme in die Liste der anzeigepflichtigen Krankheiten soll eine frühzeitige Erkennung und Eindämmung von Infektionsketten ermöglichen. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, jeden Verdachts‑, Erkrankungs‑ oder Todesfall im Zusammenhang mit dem Hantavirus zu melden. Die Daten fließen in das nationale Epidemiologische Meldesystem (EMS) ein.
Bewertung und Bedeutung
Mit der neuen Verordnung reagiert Österreich auf die zunehmende Bedeutung zoonotischer Erkrankungen und stärkt die epidemiologische Überwachung im öffentlichen Gesundheitswesen. Fachleute begrüßen den Schritt als wichtigen Beitrag zur Prävention und internationalen Meldepflicht nach den International Health Regulations (IHR).
