Eine 74-jährige Tennengauerin erhielt am 5. Dezember eine Nachricht auf ihr Handy in der ihr vermeintlicher Sohn mitteilte, dass sein Handy kaputt sei. Zwei Tage später ersuchte der Unbekannte sie zwei Zahlungen für ihn zu übernehmen. Die Tennengauerin überwies zweimal einen vierstelligen Betrag. Das Opfer bemerkte erst dann den Betrug und die Hausbank konnte nur eine Zahlung rückgängig machen. Auch in der Stadt Salzburg fiel eine 55-Jährige am 7. Dezember auf die Betrugsmasche rein. Sie überwies an ihre vermeintliche Tochter einen vierstelligen Betrag via Express-Überweisung auf ein deutsche Konto der unbekannten Täterschaft.

Tipps der Kriminalprävention:

• Wenn Sie ein Familienmitglied unter einer neuen Telefonnummer mit Forderungen nach Geld an Sie wendet, überprüfen Sie die alte Rufnummer oder andere Kontakte!
• Ist ein Schaden entstanden, verständigen Sie sofort Ihr Banküberweisungsinstitut oder Ihren Kreditkartenanbieter und ersuchen Sie um Rückbuchung!
• Erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle!

In diesem Zusammenhang ersucht die Polizei auch die Bevölkerung, Angehörige oder bekannte ältere Personen über diese Art des Betruges in Kenntnis zu setzen und über die richtige Vorgehensweise zu informieren.