Die EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR) bleibt eines der ambitioniertesten Umweltprojekte der Europäischen Union. Doch der jüngste „Simplification Review“ vom 04.05.2026 der EU‑Kommission zeigt deutlich: Zwischen politischem Anspruch und praktischer Umsetzung klafft weiterhin eine große Lücke. Während die Verordnung rechtlich unverändert gilt, wächst der Druck, sie grundlegend zu vereinfachen – und zwar schnell.

Ein Verordnung mit klaren Zielen – und erheblichen Umsetzungsrisiken

Die EUDR verpflichtet Unternehmen, bestimmte Rohstoffe wie Holz, Kaffee, Kakao oder Kautschuk bis zur Anbaufläche zurückzuverfolgen und nachzuweisen, dass sie nicht von entwaldeten Flächen stammen. Der Kommissionsbericht bestätigt jedoch, dass zentrale Elemente der Verordnung in vielen Lieferketten derzeit nicht realistisch erfüllbar sind.

Die Kommission nennt unter anderem:

  • Geolokalisierung: Für Millionen Kleinbauern fehlen GPS‑Daten oder technische Mittel.
  • Rückverfolgbarkeit: Viele Lieferketten sind zu komplex, um sie bis zur Fläche aufzulösen.
  • Risikoanalyse: Die Anforderungen sind für KMU „übermäßig komplex“.
  • Informationssystem: Das EUDR‑IS (TRACES) war 2024/2025 nicht stabil und muss weiterentwickelt werden.

Der Bericht spricht diplomatisch von „operational challenges“, doch die Botschaft ist klar: Die EUDR ist rechtlich in Kraft, aber praktisch noch nicht umsetzbar.

Verschobener Start – aber keine strukturelle Lösung

Rechtskräftig ist bislang nur die Verschiebung der Anwendungstermine:

  • 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen
  • 30. Juni 2027 für KMU

Diese Verschiebung verschafft Zeit, löst aber keines der grundlegenden Probleme. Mehrere Mitgliedstaaten haben der Kommission signalisiert, dass selbst 2027 ambitioniert sein könnte, wenn keine weiteren Vereinfachungen folgen.

Neue Rollenverteilung: Entlastung für Händler, Druck auf Importeure

Die EU hat die Verantwortlichkeiten neu geordnet:

  • Erst‑Inverkehrbringer (operators) tragen die volle Due‑Diligence‑Pflicht.
  • Downstream operators – Händler und Verarbeiter – müssen keine eigene Sorgfaltserklärung mehr abgeben.

Diese Entlastung wird von der Wirtschaft begrüßt, führt aber zu einer starken Konzentration der Verantwortung auf wenige große Marktakteure. Diese warnen vor:

  • höheren Compliance‑Kosten
  • möglichen Lieferkettenabbrüchen
  • Wettbewerbsnachteilen gegenüber Drittstaaten

Informationssystem TRCAE bleibt das Nadelöhr

Der Bericht widmet dem EUDR‑Informationssystem einen zentralen Abschnitt. Die Kommission räumt ein:

  • Das System war nicht rechtzeitig einsatzbereit.
  • Es benötigt weitere technische Verbesserungen.
  • Nutzerfreundlichkeit und Stabilität müssen erhöht werden.
  • Automatisierte Prüfungen und Schnittstellen zu Unternehmenssystemen sind geplant.

Konkrete technische Details nennt der Bericht nicht, aber er bestätigt, dass das System noch nicht den Anforderungen der Verordnung entspricht.

Sektorale Vereinfachungen: Viel in Diskussion, wenig beschlossen

Der Bericht erwähnt, dass die Kommission weitere sektorale Leitfäden und Vereinfachungen prüft, insbesondere für:

  • Holz und Holzprodukte
  • Kaffee und Kakao
  • Kautschuk
  • Rinder und Leder
  • KMU

Konkrete Maßnahmen – etwa die Herausnahme bestimmter Produkte oder vereinfachte GPS‑Regeln – werden im Bericht nicht als beschlossene Schritte genannt. Sie befinden sich in Prüfung und könnten später in delegierten oder Durchführungsrechtsakten konkretisiert werden.

Wirtschaftliche Folgen: Bereits jetzt erhebliche Schäden durch Vorbereitungsmaßnahmen

Die Kommission bestätigt, dass die ursprüngliche EUDR:

  • hohe administrative Belastungen verursacht hätte
  • KMU überproportional getroffen hätte
  • Risiken für die Stabilität internationaler Lieferketten birgt
  • Kleinbauern in Erzeugerländern benachteiligen könnte

Doch der Bericht zeigt nur einen Teil der Realität. Tatsächlich sind bereits vor Inkrafttreten der Verordnung erhebliche wirtschaftliche Schäden entstanden:

  • Unternehmen haben Millionen in Vorbereitungssysteme, Beratungen und IT‑Infrastruktur investiert, die aufgrund der Verschiebung nun ungenutzt oder erneut anzupassen sind.
  • Importeuren und Verarbeitern entstanden Kosten durch Lieferantenprüfungen, die später als „nicht ausreichend“ oder „nicht kompatibel“ mit dem neuen IT‑System eingestuft wurden.
  • In mehreren Branchen kam es zu Lieferkettenstörungen, weil Unternehmen aus Vorsicht Rohstoffe oder Lieferanten vorzeitig ausgeschlossen haben.
  • KMU berichten von Auftragsverlusten, weil große Marktakteure ihre Einkaufsstrategien bereits 2024/2025 umgestellt haben.

Der Bericht spricht diplomatisch von der Notwendigkeit, „unintended consequences“ zu vermeiden – ein ungewöhnlich deutlicher Hinweis auf mögliche Kollateralschäden. Die wirtschaftlichen Folgen sind jedoch längst spürbar: Die EUDR hat schon vor ihrem Start Kosten verursacht, die viele Unternehmen als erheblich einstufen.

Fazit: Die EUDR bleibt bestehen – aber die EU steht unter Zugzwang

Die EUDR ist weiterhin gültiges EU‑Recht. Doch der Simplification Review zeigt klar:

  • Die Verordnung ist politisch gewollt, aber operativ noch nicht tragfähig.
  • Die Verschiebung auf 2026/2027 war notwendig, aber nicht ausreichend.
  • Ohne weitere Vereinfachungen droht die EUDR an ihrer eigenen Komplexität zu scheitern.
  • Die Kommission muss in den kommenden zwei Jahren technisch, rechtlich und praktisch nachliefern.

Ob die EU die ambitionierten Ziele der EUDR mit einer praxistauglichen Umsetzung verbinden kann, bleibt offen.