Berichterstattung löst unzählige Datenschutzanfragen aus.

In vielen Medien wurde darüber berichtet, dass die Post Daten zur Parteiaffinität sammelt und verkauft.

Diesbezüglich wurde auch die Datenschutzbehörde eingeschaltet.

Datenauskunft

Viele Österreicher nutzten die durch die Datenschutzgrundverordnung vorhandene Möglichkeit und stellten ein Datenschutz-Auskunftsbegehren an die Post.

Zu diesem Zwecke stehen Formulare auf der Seite der österreichischen Datenschutzbehörde zur Verfügung.

Der Antrag auf Auskunft kann auch per E-Mail an datenschutz@post.at gestellt werden.

Post benötigt verlängerte Bearbeitungszeit

Normalerweise muss die Beantwortung innerhalb eines Monats erfolgen.

Im Falle einer von komplexen oder vielen Anfragen kann die Frist auf 3 Monate verlängert werden.

Nun unterrichtete die Post die Anfragesteller, dass eine Fristverlängerung benötigt wird.

„Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Sie haben sich bei der Österreichische Post AG mit einem Anliegen (Betroffenenrecht nach Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) gemeldet. Diesem Anliegen kommen wir gerne nach. Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an Anfragen im Zusammenhang mit der medialen Berichterstattung wird Ihre Anfrage im Einklang mit der DSGVO so rasch wie möglich, jedenfalls aber innerhalb von drei Monaten (Art. 12 Abs. 3 Satz 2 DSGVO), beantwortet.
Wir danken für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße

Team Datenschutz 
Österreichische Post AG“