Vertretung der Arbeitgeber*innen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereich sieht Gesetz kritisch und warnt vor Rechtsunsicherheit und österreichweitem Fleckerlteppich

„Das Impfpflichtgesetz, das heute auch vom Bundesrat beschlossen werden soll, bringt für den Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich in ganz Österreich große Rechtsunsicherheit mit sich. Soziale Träger wie Caritas, Diakonie oder Rotes Kreuz werden mit diesem Gesetz im Regen stehen gelassen. Und klar ist auch: Die Umsetzung wird einen österreichweiten Fleckerlteppich zur Folge haben.“

Zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt der vor kurzem gegründete Interessensverband der Arbeitgeberverbände der Freien Wohlfahrt (IAFW). Alex Bodmann, derzeit turnusmäßig Vorsitzender des IAFW: „Die Bundesregierung fällt mit diesem Gesetz bedauerlicherweise hinter Ziele zurück, die sie sich noch im November des Vorjahres selbst gesteckt hatte. Damals lag bereits ein Gesetzesvorschlag vor, der die Corona-Schutzimpfung als Beschäftigungsvoraussetzung für alle Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich vorgesehen hatte. Ein Weg, den auch zahlreiche andere Länder, wie etwa Italien, Frankreich oder Belgien eingeschlagen haben.“

Mit dem nun beschlossenen Gesetz lasse die Regierung diese Klarheit jedoch vermissen. Einander widersprechende Regelungen einer allgemeinen Impfpflicht und einer 3G-Regel am Arbeitsplatz bergen ein Konfliktpotential, das jahrelange Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben könnte. „Arbeitgeber werden mit haftungs- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Regen stehen gelassen. Das Ergebnis wird ein österreichweiter Fleckerlteppich gepaart mit hoher Rechtsunsicherheit sein – einzelne Träger und neun Bundesländer werden die Frage, ob und welche arbeitsrechtlichen und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen sie aus dem Gesetz ableiten, unterschiedlich beantworten.“ Das könnte dazu führen, dass etwa in manchen Krankenhäusern eine 2G-Pflicht für das Personal eingeführt werden könnte und in anderen nicht.

„Die Bundesregierung sollte sich in dieser Frage deshalb klar bekennen und festlegen, ob und welche Konsequenzen eine Allgemeine Impfpflicht für verschiedene Arbeitsbereiche und Berufsgruppen haben soll. Tut sie das nicht muss sie aber mögliche haftungsrechtlichen Folgen explizit regeln oder die Träger von diesen entlasten.“ Ein Schritt, der wenn schon nicht mit dem nun geltenden Gesetz, dann zumindest mit einer Überarbeitung der Maßnahmen-Schutzverordnung gesetzt werden könnte. „Wenn es um den Schutz von vulnerablen Gruppen und von sensiblen Einrichtungen geht, brauchen die unterschiedlichen Träger Rechtssicherheit. Die ist mit dem nun beschlossenen Gesetz definitiv nicht gegeben. Hier muss sich der Gesetzgeber seiner Verantwortung stellen.“

Im Interessensverband der Arbeitgeberverbände der Freien Wohlfahrt (IAFW) arbeiten die Arbeitgeberverbände der karitativen Einrichtungen der Katholischen Kirche in Österreich (Caritas), der Diakonie und des Roten Kreuzes mit der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) die 560 Sozial- und Gesundheitsorganisationen darunter Hilfswerk, Lebenshilfe oder Volkshilfe vertritt, zusammen. Ziel ist es arbeitsrechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für diesen Sektor zu verbessern. Gemeinsam beschäftigen diese Träger über 115.000 Mitarbeiter*innen.

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