Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein EU-Klimaziel von 90 Prozent Emissionsminderungen bis 2040 im EU-Klimagesetz zu verankern (Vergleichsjahr: 1990). Damit setzt sie die politischen Leitlinien der Kommission um und gibt zudem Investoren und Unternehmen Planungssicherheit, stärkt Innovation und Energieversorgungssicherheit Europas.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Da die europäischen Bürgerinnen und Bürger zunehmend die Auswirkungen des Klimawandels spüren, erwarten sie, dass Europa handelt. Industrie und Investoren erwarten von uns eine vorhersehbare Reiserichtung. Heute zeigen wir, dass wir fest zu unserer Verpflichtung stehen, die europäische Wirtschaft bis 2050 zu dekarbonisieren. Das Ziel ist klar, die Reise ist pragmatisch und realistisch.“
Pragmatisch und flexibel zum Ziel
Erst in dieser Woche zeigte die jüngste Eurobarometer-Umfrage, dass die Bürgerinnen und Bürger den EU-Klimaschutz nachdrücklich unterstützen. Die EU ist zudem auf gutem Weg,
das Ziel von 55 Prozent für 2030 zu erreichen. Der heutige Vorschlag baut auf diesem Ziel auf und sieht einen pragmatischeren und flexibleren Weg vor, um das Ziel zu erreichen.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, sagte: „Die Einigung auf das 90-Prozent-Klimaziel gibt uns einen klaren Leuchtturm als Richtschnur für unser zukünftiges Handeln. Wir reagieren auf die Europäerinnen und Europäer, die sich weiterhin nachdrücklich für Klimaschutz einsetzen. Deshalb haben wir heute beschlossen, unsere Klimapolitik fortzusetzen, da sie für die Erreichung anderer sozial- und wirtschaftspolitischer Ziele wie Sicherheit und Wohlstand unserer Menschen und Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist. Wir wählen nicht zwischen der Wirtschaft und der grünen Agenda, wir wählen beides. Europa bekräftigt sein Engagement für einen fairen, ehrgeizigen und wettbewerbsfähigen ökologischen Wandel.“
Umfassende Folgenabschätzung
Der heutige Vorschlag stützt sich auf eine eingehende Folgenabschätzung und Empfehlungen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen und des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimaänderungen. Die Annahme erfolgt im Anschluss an eine umfassende Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, Interessenträgern, der Zivilgesellschaft und den Bürgerinnen und Bürgern, die mit der Empfehlung der Kommission zu dem Ziel
im Februar 2024 eingeleitet wurde.
Mehr Flexibilität
Ein zentrales Element ist die Flexibilität, die die Kommission bei der Gestaltung der künftigen Rechtsinstrumente zur Erreichung dieses Klimaziels für 2040 berücksichtigen wird. Dazu gehören eine begrenzte Rolle für hochwertige internationale Gutschriften ab 2036, die Nutzung des inländischen dauerhaften Abbaus im EU-Emissionshandelssystem
(EU-EHS) und eine größere Flexibilität zwischen den Sektoren, um zur Erreichung der Ziele auf kosteneffiziente und sozial gerechte Weise beizutragen. Konkret könnte dieseinem Mitgliedstaat die Möglichkeit geben, den schwierigen Landnutzungssektor mit einer Übererreichung bei der Verringerung der Emissionen von Abfällen und Verkehr zu kompensieren.
Darüber hinaus legt der Vorschlag einen klaren Rahmen für unsere Klima- und Energievorschriften für die Zeit nach 2030 fest. Nationale Besonderheiten werden berücksichtigt. Kostenwirksamkeit, Einfachheit und Effizienz werden Leitprinzipien sein, zusammen mit der Sicherstellung der Technologieneutralität und einem Übergang, der fair und gerecht für alle ist.
Internationale Klimaschutzverpflichtungen der EU
Mit dem Vorschlag für ein 90-Prozent-Ziel sendet die EU auch ein Signal an die Weltgemeinschaft: Sie wird Kurs halten, das Übereinkommen von Paris umsetzen und weiterhin mit den Partnerländern zusammenarbeiten, um die weltweiten Emissionen zu verringern.
Im Vorfeld der UN-Klimakonferenz (COP30) in Belém (Brasilien) im November wird die Kommission nun mit dem Ratsvorsitz zusammenarbeiten, um die M
itteilung über den national festgelegten Beitrag der EU fertigzustellen.
Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission zum 2040-Klimaziel geht jetzt an das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten, die EU-Gesetzgeber.
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