Polizei schüchtert junge Frau ein und nötigt sie zur Falschaussage,im VGT gäbe es eine kriminelle Vereinigung – nach Freilassung widerruft sie sofort in eidesstattlicher Erklärung.

 

Am Mittwoch um 1 Uhr früh hielt ein Taxifahrer in Salzburg eine junge Frau an und rief die Polizei, weil er meinte, sie hätte A4-große Pickerl gegen die Gatterjagd an Straßenlaternen geklebt. Die Polizei nahm die Frau zusammen mit einer anderen, die allerdings keine Pickerl bei sich hatte, auf die Wache am Rudolfskai und hielt sie dort über 6 Stunden fest. Dabei wurde sie schwer unter Druck gesetzt und man bedrohte sie sogar mit 2 Jahren Haft und einer Vorstrafe, sollte sie keine Aussage machen, bis sie zusammenbrach und alles bestätigte, was ihr von den Vernehmungsbeamten suggeriert wurde. Darunter die Behauptung, sie habe etwa 100 Pickerl verklebt und sei vom VGT-Obmann zu dieser Tat angestiftet worden. Den ihr in den Mund gelegten Aussagen entsprechend, müsste es im VGT eine kriminelle Vereinigung nach § 278 geben.

Kaum war die völlig übermüdete junge Frau wieder frei, schrieb sie aus freien Stücken eine eidesstattliche Erklärung, in der sie sämtliche Angaben, die sie unter Druck getätigt hatte, widerrief. Ihr sei ein Rechtsbeistand vorenthalten worden. Sie habe lediglich die Aussagen, die ihr von den Vernehmungsbeamten unter Androhung einer Haftstrafe aufgedrängt worden waren, aus Angst bestätigt.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Es ist unfassbar, wie uns die Polizei ständig zu kriminalisieren versucht. Es geht hier um Pickerl mit einer Tierschutzbotschaft, die offenbar an Straßenlampen befestigt wurden. Selbst die Polizei gibt zu, dass diese leicht und ohne Rückstände abzuziehen sind, also keinerlei Sachschaden verursacht haben. Dennoch werden diese beiden jungen Frauen wie Schwerverbrecherinnen festgenommen, 6 Stunden lang festgehalten und fotografiert. Zusätzlich hat man ihre Fingerabdrücke genommen. Das allein wäre für diese Bagatelle schon schlimm genug, doch dass man die Ängstlichkeit und Übermüdung einer der beiden Frauen nutzt, um sie unter Druck zu setzen, mit einer Haftstrafe zu bedrohen und ihr unter Verwehrung eines Rechtsbeistands zu suggerieren, im VGT gäbe es eine kriminelle Vereinigung unter meiner Führung – ein Deja vu aus dem Tierschutzprozess! –, bis sie dem zustimmt, einfach um endlich frei zu kommen, setzt dem Ganzen die Krone auf. Diese Vorwürfe sind falsch, wie die Frau selbst unmittelbar nach ihrer Freilassung eidesstattlich erklärt hat. Haben wir jetzt dennoch mit einer Neuauflage des Tierschutzprozesses zu rechnen?“