Im Jahr 2015 gab es in Oberösterreich 20.215 Arbeitsunfälle, in ganz Österreich 101.468. „Jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel. Ein großer Teil der Arbeitsunfälle ließe sich vermeiden, wenn die Prävention ernster genommen würde“, stellt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fest. Er fordert deshalb mehr Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat und mehr Rechte für Sicherheitsvertrauenspersonen. Fast 4.000 oberösterreichische Betriebe entziehen sich ihrer Verpflichtung zur Nominierung einer Sicherheitsvertrauensperson. Viele der Sicherheitsvertrauenspersonen klagen über mangelnde Unterstützung im Betrieb, ergab eine aktuelle Umfrage der AK Oberösterreich.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich startete kürzlich einen Schwerpunkt zur Information und Stärkung der Sicherheitsvertrauenspersonen. Denn obwohl Arbeitgeber/-innen gesetzlich verpflichtet sind, für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu sorgen, ist in 3.780 Betrieben im Bundesland keine Sicherheitsvertrauensperson bestellt. „Diese beachtliche Zahl zeigt, wie sorglos viele Arbeitgeber/-innen mit ihrer gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht umgehen“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Und obwohl Arbeitnehmer/-innen das gesetzlich verbriefte Recht haben, den Arbeitsplatz am Ende des Tages wieder gesund und unverletzt verlassen zu können, ereigneten sich im Jahr 2015 in Oberösterreich 20.215 Arbeitsunfälle (18.113 Arbeitsunfälle im engeren Sinn und 2.102 Wegunfälle).

Trotz aller Fortschritte im Arbeitnehmerschutz gibt es aufgrund dieser Zahlen dringenden Handlungsbedarf in der Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten. Die AK verlangt verpflichtende Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat, ob die Sicherheitsvertrauenspersonen (in ausreichender Zahl) bestellt sind.

In einer aktuellen AK-Umfrage sagen 41 Prozent der befragten Sicherheitsvertrauenspersonen, dass sie ihre Tätigkeit nicht so ausüben können, wie sie das gerne machen würden. Und von diesen wiederum geben 78 Prozent Zeitdruck in der Arbeit als Grund dafür an, dass sie ihre Funktion nicht wahrnehmen können. 60 Prozent stoßen auf mangelndes Interesse des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin oder der Kollegen/-innen.

Der Zeitdruck spiegelt sich auch in der Frage nach dem Zeitaufwand wider: Fast vier Fünftel der Befragten, genauer 79 Prozent, wenden weniger als drei Stunden pro Monat für ihre Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson auf. Deshalb die AK-Forderung:
Freistellung für die Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson im Ausmaß von mindestens fünf Stunden pro Monat und Sicherheitsvertrauensperson.

Weil nur 24 Prozent der befragten Sicherheitsvertrauenspersonen an relevanten Weiterbildungen teilnehmen können, verlangt die AK eine verpflichtende Freistellung für Weiterbildung im Ausmaß von mindestens einer Woche in der Funktionsperiode (vier Jahre).

Außerdem müssen nach Ansicht der AK die Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte bei Betriebsbegehungen durch das Arbeitsinspektorat verpflichtend beigezogen werden sowie ein Anrecht auf die Übermittlung der Protokolle haben.