Am 09.01.2015 wollte ein Arbeiter in der Nachtschicht eine Störung an einer Maschine im Zellstofflager des Betriebes beheben.

Zu diesem Zwecke musste die Abdeckung einer Klemmwalze abmontiert und der zusammengepresste Zellstoff entfernt werden.
Nach Behebung des Schadens hob der Mann mit einem Mitarbeiter die Abdeckung wieder auf die Maschine.

Plötzlich fuhr ein Hubzylinder nach oben.

Der Arbeiter geriet mit der rechten Hand in den Leerraum zwischen Zylinder und Abdeckung, wodurch ihm das Glied des Fingers abgetrennt wurde.

Fremdverschulden liegt nach derzeitigem Stand der Erhebungen nicht vor.

Das Arbeitsinspektorat wurde in Kenntnis gesetzt und wird weitere Erhebungen durchführen.