Zu einer erneuten Brandstiftung in der Stadt kam es am Sonntag den 22.11.2020 um 04:25 in der Elisbethstraße.
Neben einem Mehrparteihaus wurden zwei Müll-Container in Brand gesteckt.
In Folge wurde das Vordach sowie die Fassade des Mehrparteienhauses beschädigt. Der Brand wurde durch die Berufsfeuerwahr gelöscht. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief negativ. Es entstand ein Schaden in vierstelliger Höhe. Personen wurden nicht verletzt.

Am Nachmittag dürfte der Polizei ein Ermittlungserfolg gelungen sein.

Der Polizei Salzburg gelang es, nach umfangreichen Ermittlungen und Sonderbestreifungen in der Nacht zum 22. November 2020 im Stadtgebiet von Salzburg, einen 14-jährigen Österreicher und einen 15-jährigen Albaner festzunehmen. Sie stehen in dringendem Tatverdacht, im Zeitraum vom 1. November bis zum 22. November 2020 mehrere Brände in der Stadt Salzburg gelegt zu haben. Dabei betraten sie die beiden, bereits am 13. November 2020 auf frischer Tat ertappten, Beschuldigten in der Nähe eines Brandortes in Salzburg-Taxham. Trotz eines Fluchtversuchs wurden sie unmittelbar darauf festgenommen. Sie stehen wiederum konkret im Verdacht, diverse Brände gelegt und Einbruchdiebstähle verübt zu haben. Der Brand in Salzburg-Taxham griff auf einen Verteilerkasten der Telekom über, konnte jedoch von der Berufsfeuerwehr Salzburg rasch gelöscht werden. Nach Abschluss der Erstermittlungen wurden die Beschuldigten über Anordnung der Staatsanwaltschaft Salzburg in die Justizanstalt Salzburg überstellt. Die Ermittlungen hinsichtlich weiterer Tatverdächtiger, den genauen Brandursachen, Tathergängen und zu etwaigen weiteren strafbaren Handlungen sowie die schwerpunktmäßige Überwachung des Stadtgebietes dauern noch an.
Auch wenn bei den gelegten Bränden bisher noch keine Menschen zu Schaden kamen, bestand bzw. besteht dennoch ständig die Gefahr, durch ein Übergreifen der Brände auf angrenzende Objekte letztlich Menschen zu gefährden, zu verletzen oder Schäden in größerem Ausmaß zu verursachen. Damit einhergehend wird für die Beschuldigten, neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, mit einer Schadenswiedergutmachung und dem Ersatz der Einsatzkosten zu rechnen sein.

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