Einschnitte für Flüchtlinge und komplettes Streichen der Sozialhilfe für subsidiär Schutzberechtigte lässt Betroffene weit unter Armutsgrenze rutschen

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR legt heute sein Positionspapier zum Entwurf für ein Sozialhilfe-Grundgesetz vor, womit die aktuellen Mindestsicherungs-Regelungen abgelöst werden sollen.

UNHCR teilt das im Gesetzesentwurf festgehaltene Ziel, dass Sozialhilfe für den kürzest möglichen Zeitraum bezogen werden soll und die Betroffenen so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen sollen. Die dafür vorgeschlagenen Maßnahmen scheinen für UNHCR in Bezug auf Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte aber nicht zielführend.

Besorgnis erregend sind für UNHCR im vorliegenden Gesetzesentwurf die geplanten Einschnitte für anerkannte Flüchtlinge sowie der gänzliche Ausschluss von subsidiär Schutzberechtigten, die künftig gar keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe haben sollen.

„Mit der geplanten Kürzung bzw. der Streichung drohen Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte weit unter die Armutsgrenze zu rutschen. Anstatt die Sozialhilfe als soziales Auffangnetz und als Integrationsmotor einzusetzen, scheint hier bewusst eine Marginalisierung der Betroffenen in Kauf genommen zu werden“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Im Detail sehen die geplanten Regelungen bei anerkannten Flüchtlingen vor, dass diese die komplette Sozialhilfe nur beziehen können, wenn sie bereits über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verfügen. Dies kann laut SprachexpertInnen mit intensiven Deutsch-Kursen jedoch frühestens nach eineinhalb Jahren erreicht werden. Da Deutschkurse allerdings erst nach einem positiven Asylbescheid vorgesehen sind, befürchtet UNHCR, dass über den Umweg der geforderten Deutschkenntnisse eine versteckte Wartefrist für Flüchtlinge eingeführt wird. Die angedachte Regelung wäre somit eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung, die dem Gleichbehandlungsgebot der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Qualifikationsrichtlinie widerspricht.

Noch Besorgnis erregender sind für UNHCR die Pläne, subsidiär Schutzberechtigte künftig völlig von der Sozialhilfe auszuschließen. Subsidiär Schutzberechtigte können aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Gewalt nicht in ihre Heimat zurück. Sie sind also meist in einer ähnlichen Situation wie Flüchtlinge und haben in Österreich Schutz erhalten.

Künftig sollen sie aber maximal 365 Euro aus der sogenannten Grundversorgung erhalten. Damit wird ein selbständiges Leben außerhalb organisierter Quartiere, die eigentlich für Asylsuchende vorgesehen sind, kaum möglich sein

UNHCR befürchtet, dass durch die geplanten Einschnitte auch der Integrationsprozess der Betroffenen behindert wird.

„Vom Rand der Gesellschaft mit der permanenten Sorge, ob man über die Runden kommt und ob man seine Rechnungen bezahlen kann, den Sprung in die Mitte zu schaffen, ist ungleich schwerer, als wenn jemand zu Beginn des Integrationsprozesses aktiv beim Ankommen in der österreichischen Gesellschaft unterstützt wird“, so Pinter.

Mit Blick auf die Integration würde die geplante Regelung daher nicht nur für die Betroffenen Nachteile bringen, sondern sich auf die gesamte Gesellschaft negativ auswirken. Vielmehr sollte laut UNHCR daher versucht werden, das Potenzial, das Geflüchtete mitbringen, so gut und so schnell wie möglich zu nutzen.

UNHCR appelliert daher an die österreichischen Bundesregierung, den vorliegenden Entwurf nochmals zu überdenken und die geplante Neuregelung mit Blick auf eine bestmögliche Integration von in Österreich schutzberechtigten Personen sowie im Einklang mit internationalem Recht umzusetzen.